• UBS wird die neu vorgeschlagenen Regeln zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens auf Basis einer stufenweisen Umsetzung erfüllen
  • Für die vollständige Anpassung an die neuen Regeln wird die Übergangsperiode von vier Jahren genutzt
  • Unverändertes Ziel einer Kapitalrückführungsquote von mindestens 50% des Konzernergebnisses1

Zürich, 21. Oktober 2015 – Der Bundesrat hat heute strengere Kapitalvorgaben für global systemrelevante Banken vorgeschlagen. Die Anforderungen in der Schweiz sind damit im weltweiten Vergleich auf relativer Basis die weitaus strengsten.

Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats soll die Leverage Ratio einer Bank mindestens 5% betragen, damit diese als gut kapitalisiert gilt. Die neue Leverage Ratio besteht aus einer harten Kernkapitalquote (CET1) von mindestens 3,5% und zusätzlichem Tier-1-Kapital (AT1) mit hohem Trigger von bis zu 1,5%. Der Vorschlag umfasst Übergangsbestimmungen, um eine Tier-1-äquivalente Behandlung von bestehenden Tier-2-Instrumenten mit hohem und niedrigem Trigger sowie AT1-Instrumenten mit niedrigem Trigger bis mindestens 2019 zu gewährleisten. Diese sind für systemrelevante Schweizer Banken gemäss geltenden Too-big-to-fail (TBTF)-Regeln bereits heute als verlustabsorbierendes Kapital anrechenbar. Der Vorschlag enthält zusätzlich eine Gone-Concern-Anforderung von 5% des Leverage Ratio Denominator der Bank, die durch Bail-in-Instrumente (TLAC, Total Loss Absorbing Capacity) abzudecken ist, was weitere Veränderungen im gesamten Finanzierungsmix von UBS zur Folge haben wird. Die nach 2019 verbleibenden Tier-2-Instrumente mit hohem und niedrigem Trigger sowie Tier-1-Instrumente mit niedrigem Trigger werden als Gone-Concern-Kapital gelten.

Kapitalstärke ist seit 2011 die Grundlage der Strategie von UBS. In den vergangenen vier Jahren wurden die risikogewichteten Aktiven der Bank beinahe halbiert und die Grösse ihrer Bilanz deutlich reduziert. Gemessen an den anderen globalen Grossbanken verfügt die Bank bereits heute über die stärkste Kapitalposition und ein solides und erfolgreiches Geschäftsmodell, das in hohem Mass Kapital generiert. Zudem hat UBS stark investiert und unternimmt umfangreiche Schritte, um ihre Abwicklungsfähigkeit zu verbessern, indem die rechtliche Struktur des Konzerns, das Geschäftsmodell sowie das Risikoprofil angepasst wurden. Die bedeutenden Fortschritte der Bank, inklusive des Wegfalls einer expliziten oder impliziten staatlichen Unterstützung, fanden Anerkennung bei Ratingagenturen, Aktionären, Obligationären und sonstigen Marktteilnehmern. UBS beabsichtigt, genügend Gewinne einzubehalten, um die neu vorgeschlagenen Anforderungen bezüglich Leverage Ratio für das harte Kernkapital (CET1) von 3,5% zu erfüllen. Gleichzeitig will UBS an einer Kapitalrückführungsquote von mindestens 50% des Konzernergebnisses festhalten. UBS wird die neu vorgeschlagenen Regeln zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens auf Basis einer stufenweisen Umsetzung erfüllen. Für die vollständige Umsetzung der neuen Anforderungen soll die vierjährige Übergangsperiode genutzt werden.

UBS beabsichtigt, auch zukünftig AT1-Instrumente und vorrangige Schuldtitel, die als TLAC anrechenbar sind, zwecks Erfüllung der neuen Anforderungen zu emittieren, ohne den gesamten Finanzierungsbedarf des Konzerns zu erhöhen. Unter Vorbehalt marktspezifischer und anderer Gegebenheiten geht UBS aktuell davon aus, fällige vorrangige Schuldtitel der UBS AG mit vorrangigen TLAC-anrechenbaren Schuldtiteln von UBS Group AG sowie fällige Tier-2-Instrumente mit AT1-Instrumenten von UBS Group AG zu ersetzen. AT1- und Tier-2-Instrumente, die die Anforderungen im Rahmen der bisherigen TBTF-Gesetzgebung erfüllten, werden auch unter dem neuen System auf Basis der Übergangsbestimmungen als anrechenbares Eigenkapital gelten (Grandfathering). UBS sieht die heute bekannt gegebenen Änderungen am TBTF-Regime deshalb nicht als Auslöser, um von ihrem Recht auf vorzeitige Rückzahlung ausstehender verlustabsorbierender Tier 2-Notes Gebrauch zu machen. Das gesamte TLAC-Emissionsvolumen von UBS wird durch einen Kapitalrabatt beeinflusst, den die Bank aufgrund der bereits erfolgten Reduktion ihres Gesamtengagements (Leverage Ratio Denominator) sowie ihrer verbesserten Widerstandsfähigkeit und Abwicklungsfähigkeit voraussichtlich beanspruchen kann. Das Ausmass des Rabatts, der bis zu 2% des LRD und 5,7% der RWA ausmachen kann, ist noch immer unklar.

Um die erheblichen Zusatzkosten im Zusammenhang mit den höheren Eigen- und Fremdkapitalanforderungen zu mildern, wird die Bank auch künftig nach Möglichkeiten suchen, ihre Kosten zu reduzieren, die Bilanz zu optimieren sowie die gestiegenen Kapitalkosten auch in der Preisgestaltung von Produkten und Dienstleistungen zu reflektieren.

UBS hat die Überarbeitung der bereits sehr strengen Kapitalvorschriften in der Schweiz unterstützt und befürwortet die heute bekannt gegebenen Vorschläge in ihren Eckewerten. Die Bank wird die Gelegenheit nutzen, sich in der Vernehmlassung zu den Details der Umsetzung einzubringen. Dies beinhaltet auch eine Stellungnahme zur noch ausstehenden Analyse der wirtschaftlichen Folgen dieser Vorschläge für die Schweizer Wirtschaft, die Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsposition als global tätige Bank mit Hauptsitz in der Schweiz sowie internationalen Entwicklungen bezüglich Kapitalstandards.
 

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1 Sofern die harte Kernkapitalquote (CET1) gemäss Basel III auf Basis einer vollständigen Umsetzung mindestens 13% beziehungsweise die Post-Stress-Kernkapitalquote mindestens 10% beträgt.