Zürich/Basel, 26. November 2014 – UBS Group AG und UBS AG kündigten heute die definitiven Zwischenergebnisse der verlängerten anfänglichen Annahmefrist des Aktientauschangebots sowie den Beginn der Nachfrist an.

Wie bei Abschluss der anfänglichen Annahmefrist wurden alle Bedingungen des Angebots erfüllt oder es wurde auf sie verzichtet. Daher hat UBS Group AG ihr Aktientauschangebot für unbedingt erklärt. Die heutige Ankündigung folgt auf die Bekanntgabe der vorläufigen Zwischenergebnisse am 21. November 2014.

Unter Vorbehalt anwendbarer lokaler Gesetze, Regeln und Beschränkungen bezog sich das Umtauschangebot auf alle ausgegebenen UBS AG Aktien, die bei Ablauf der verlängerten Angebotsfrist insgesamt 3'844'560'913 UBS AG Aktien umfassten. Am Ende der verlängerten anfänglichen Annahmefrist waren 3'475'356'441 Aktien der UBS AG für das Umtauschangebot angedient. Dies entspricht 90,40% des Aktienkapitals und der Stimmrechte von UBS (berechnet auf der Basis von insgesamt 3'844'560'913 von UBS AG ausgegebenen Aktien).

Gestützt auf eine endgültige Zählung waren am Ende der anfänglichen Annahmefrist die folgenden UBS AG Aktien für das Umtauschangebot gültig angedient ohne zurückgezogen worden zu sein:

UBS AG Aktien

Annahmequote

Von der UBS AG angediente eigene Aktien

90'815'594

n.a.

Von UBS AG Aktionären angediente UBS AG Aktien

3'384'540'847

90,18% (berechnet auf Basis der UBS AG Aktien, die von UBS Aktionären gehalten werden)

Total angediente UBS AG Aktien

3'475'356'441

90,40% aller per Ende der verlängerten Angebotsfrist ausgegebenen UBS AG Aktien

Da die Zahl angedienter UBS AG Aktien 90% der ausgegebenen Aktien der UBS AG übersteigen wird, wird UBS Group AG über genügend Aktien verfügen, um ein Squeeze-out Verfahren in Bezug auf die restlichen UBS AG Aktien durchzuführen, auch wenn dieser Prozess eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen könnte.

Nachfrist

Die Nachfrist von 11 Börsentagen für die nachträgliche Annahme des Schweizer Umtauschangebots läuft vom 26. November bis zum 10. Dezember 2014. Während dieser Frist können UBS AG Aktionäre unter Vorbehalt anwendbarer lokaler Gesetzte, Regeln und Beschränkungen ihre verbleibenden UBS AG Aktien andienen. Diese Nachfrist stellt keine Verlängerung der anfänglichen Annahmefrist des Umtauschangebots dar und wird das Timing der Annahme und der Lieferung von UBS AG Aktien, welche zuvor während der anfänglichen Angebotsfrist angedient und zum Umtausch angenommen wurden, nicht beeinträchtigen. Während der Nachfrist gibt es kein Widerrufsrecht, weder für UBS AG Aktien, die während der anfänglichen Angebotsfrist angedient wurden (ausser unter bestimmten unter anwendbarem Recht vorgeschriebenen Umständen) noch für UBS AG Aktien, die während der Nachfrist angedient wurden.

UBS AG Aktien, welche im SIS Settlement System gehalten werden und während der Nachfrist gültig in das Umtauschangebot angedient wurden, erhalten neue Schweizer und internationale Wertschriftennummern (Valor) und werden auf einer separaten Handelslinie an der SIX Swiss Exchange handelbar sein (Valorennummer: 24.770.431; ISIN: CH0247704312). Diese separate Handelslinie wird den andienenden UBS AG Aktionären erlauben, ihre UBS AG Aktien trotz der Tatsache, dass diese UBS AG Aktien bereits in das Umtauschangebot angedient wurden, zu verkaufen.

Bei Ablauf der verlängerten anfänglichen Annahmefrist verblieben 369'204'472 nicht angediente UBS AG Aktien. Entsprechend kann UBS Group AG im Rahmen der Nachfrist UBS Group AG Aktien bis zur gleichen Anzahl der nicht angedienten Aktien ausgeben.

UBS Group AG and UBS AG

 

 

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