Bei der Bestätigung des Begünstigten handelt es sich um eine zusätzliche Sicherheitslösung im Online-Zahlungsverkehr, mit der Sie sicherstellen können, dass keine von Kriminellen manipulierten Zahlungen ausgeführt werden. Bei der Erfassung einer Zahlung an einen nicht bekannten Begünstigten wird eine einmalige Zusatzprüfung verlangt. Diese kann nur in UBS e-banking vorgenommen werden.