Fragen & Antworten

Wer kann ein Gesuch stellen?

Gemeinnützige Organisationen in der Schweiz, die ein Projekt innerhalb unserer Förderbereiche Arbeitsintegration, Berufseinstieg und Lernen & Qualifizierung planen.
Gerne nehmen wir Ihr Gesuch entgegen, wenn Ihr Vorhaben die Förderkriterien unserer Stiftung erfüllt. Bei Unsicherheiten bitten wir Sie, zwecks Vorabklärung Kontakt mit der Geschäftsstelle aufzunehmen.

Welche Unterlagen gehören zwingend zu einem Gesuch?

  • Begleitbrief
  • Vollständig ausgefülltes Gesuchformular(DOCX, 36 KB)
  • Detaillierte Projektbeschreibung (Inhalte, Zielgruppe, Ziele, Zeitplan etc.)
    Bitte geben Sie an, für welches Teilprojekt bzw. für welche Anschaffung o.ä. die angefragten Mittel eingesetzt werden könnten.
  • Detailliertes Projektbudget mit Finanzierungsplan: Kosten, Eigenleistungen, Erträge inkl. Übersicht über zugesprochene und beantragte Beiträge anderer Förderstellen (laufende Aktualisierung gewünscht)
  • Informationen zur Trägerschaft (Jahresbericht, Jahresrechnung, Statuten, Steuerbefreiung, Handelsregisterauszug, o.ä.)
  • Medienberichte falls vorhanden

Wie reiche ich das Gesuch ein?

Bitte senden Sie Ihr Gesuch inklusive Gesuchformular und Beilagen an sozialstiftung@ubs.com.
Bitte beachten Sie dabei die Grössenbeschränkung von 15 MB. Grössere Datenmengen können alternativ auch als WinZip-Datei oder in mehreren E-Mails gesendet werden.

Wann kann ich ein Gesuch einreichen?

Die Einreichung von Gesuchen und deren Vorprüfung durch die Geschäftsstelle erfolgen laufend. Über die den Förderkriterien entsprechenden Gesuche entscheidet der Stiftungsrat an der zweimal jährlich stattfindenden Stiftungsratssitzung. Diesen Sitzungen geht jeweils eine Bearbeitungszeit von rund 3 Monaten voraus. Wir empfehlen deshalb eine frühzeitige Einreichung, da rückwirkend keine Beiträge gesprochen werden.

Welche Beitragshöhe kann ich erwarten?

Unsere Fördermittel sind leider limitiert. Um möglichst viele Gesuche berücksichtigen zu können, vergeben wir einmalige projektbezogene Beiträge, welche sich in der Regel zwischen 5000 bis maximal 50 000 Franken bewegen. Über die Höhe der Beiträge entscheidet der Stiftungsrat. Eine Orientierungshilfe bezüglich unserer Beiträge vermitteln Ihnen unsere Geschäftsberichte.

Wer entscheidet wann über mein Gesuch?

Die Geschäftsstelle prüft Ihre Anfrage auf der Grundlage der Förderkriterien und teilt Ihnen in der Regel innerhalb von vier Wochen mit, ob Ihr Gesuch weiterverfolgt werden kann. Die den Förderkriterien entsprechenden Gesuche werden im Vorfeld der Stiftungsratssitzungen in einer Fachkommission geprüft und im positiven Fall dem Stiftungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Stiftungsrat entscheidet abschliessend an einer seiner zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen im Frühjahr oder im Herbst.