Werterhaltende und wertsteigernde Renovation

Fast zwei Drittel der Wohnliegenschaften in der Schweiz wurden in den Boomjahren nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet. Und nur etwa die Hälfte der Wohnbauten, die über 20 Jahre alt sind, wurden bereits renoviert. Früher oder später müssen allerdings ausstehende Renovationen vorgenommen werden. Nur so lässt sich der Wert der Liegenschaft erhalten.

Wer zu lange wartet, muss am Ende mehr zahlen

Mit einer Renovation können Sie nicht nur Ihre Wohnqualität erhöhen, sondern auch den Wert der Immobilie steigern. Zudem lässt sich beispielsweise mit wärmedämmenden Fenstern und einer isolierenden Fassade sehr viel Energie einsparen. Damit schonen Sie sowohl Ihren Geldbeutel als auch die Umwelt. Trotz all der Vorteile, sollte eine Renovation oder ein Umbau gut überlegt sein, denn hierbei kommen je nach Umfang schnell mehrere zehntausend Franken zusammen. Überlegen Sie sich, in welchem Umfang Renovationsarbeiten notwendig und gewünscht sind und informieren Sie sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten. Sie wollen sich schon frühzeitig Gelder für spätere Renovierungen zurücklegen? Unser Tipp: Legen Sie jedes Jahr mindestens 1 bis 1,5 Prozent des Gebäudeversicherungswertes beiseite und Ihr Eigenheim kann nach 10 Jahren einen neuen Anstrich erhalten, ohne dass Sie finanzielle Engpässe befürchten müssen.

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Werterhaltende und wertsteigernde Investitionen

Die Steuerbehörden unterscheiden wertsteigernde und werterhaltende Renovationsarbeiten. Sollten Sie Ihr Badezimmer aus den Fünfziger- oder Sechzigerjahren renovieren wollen, wird die Behörde die Renovation mit hoher Wahrscheinlichkeit als werterhaltende Massnahme einstufen. Die entsprechenden Investitionen können Sie in den meisten Kantonen und auch beim Bund bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens in Abzug bringen. Wenn Sie Ihr Bad allerding in einen Wellness-Tempel mit Sauna und Whirlpool verwandeln, zählen die Aufwendungen für den Ausbau zu den wertsteigernden Investitionen und sind damit nicht steuerlich abziehbar.

Auch wertsteigernde Renovationen bringen steuerliche Vorteile

Trotzdem empfiehlt es sich, die Belege für die Renovationsarbeiten aufzubewahren. Sollten Sie Ihr Wohneigentum verkaufen, lassen sich die wertsteigenden Investitionen bei der Ermittlung des steuerbaren Grundstückgewinnes abziehen und Sie sparen Steuern. Auch für die Finanzierung Ihres Eigenheims sind wertsteigernde Aufwendungen von Bedeutung. Um ausreichend Finanzierungsmittel aufzubringen, kann es durchaus sinnvoll sein, die Hypothek aufzustocken. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die aktuelle Belehnung (Verhältnis zwischen Hypothek und Liegenschaftswert) noch nicht ausgereizt ist. Wertsteigernde Investitionen können den Spielraum hierfür zusätzlich erhöhen.

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