Vorsorgegelder als Eigenmittel

Guthaben aus der Pensionskasse oder der Säule 3a dürfen nur dann vorzeitig bezogen werden, wenn diese für den Kauf oder Umbau einer selbst bewohnten Immobilie genutzt werden. Aus der beruflichen Vorsorge können Sie bis zu 10% des Immobilienwertes finanzieren, also die Hälfte des aufzubringenden Eigenkapitals. Die Mittel aus der Säule 3a dürfen auch über diese 10 Prozent hinaus als Eigenkapital oder zur Amortisation der Hypothek verwendet werden. Die Gelder aus der beruflichen und privaten Vorsorge können bezogen oder verpfändet werden.