Zu Ihrer Sicherheit müssen Sie neue Zahlungsempfänger (Begünstigte)im E-Banking oder in der Mobile Banking App mit der Access App oder mit Access Card und Kartenleser einmalig bestätigen.

Gut zu wissen:

  • Einige Zahlungsempfänger, wie Krankenversicherungen oder Telekommunikationsunternehmen wurden bereits durch UBS bestätigt.
  • Wenn Sie auf die Bestätigung von Zahlungsempfängern verzichten möchten, können Sie ein monatliches Limit für Online-Zahlungen ohne Bestätigung einrichten (siehe unten).

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass auch Zahlungsempfänger einmalig bestätigt werden müssen, an die Sie bereits früher Zahlungen innerhalb des von Ihnen definierten Überweisungslimits getätigt haben. Dies gilt auch für Zahlungsempfänger der neuen QR-Rechnung – auch wenn Sie bereits früher eine Online-Zahlung an den gleichen Zahlungsempfänger getätigt haben, da die QR-Rechnung eine eigenständige Zahlungsart ist.