Akkreditive für mehr Sicherheit im Export
Mit Akkreditiven können Exporteure und Importeure ihre Risiken bei der Abwicklung und Finanzierung von Auslandsgeschäften auf die Bank übertragen. Es empfiehlt sich, während der Verkaufsverhandlungen die Bank möglichst frühzeitig zu kontaktieren. Bild: Patrick Hari

In der Geschäftswelt spielt Vertrauen zwischen den Geschäftspartnern eine zentrale Rolle. Doch nicht immer ist es gegeben: sei es, dass ein Exporteur einen neuen Kunden im Ausland hat, den er noch nicht einschätzen kann, sei es, dass er in ein Land exportiert, das politisch und wirtschaftlich instabil ist. Solche Risiken kann und will kaum ein Unternehmer übernehmen. Hier können Akkreditive für Sicherheit sorgen.

Akkreditive sind Abwicklungs- und Absicherungsinstrumente, die sowohl für den Exporteur als auch für den Importeur Sicherheit schaffen. Der Exporteur hat die Sicherheit, dass seine Ware nach dem Versand gegen Vorlage von konformen Dokumenten bezahlt wird. Der Importeur wiederum kann sich darauf verlassen, dass sein Konto nur belastet wird, wenn der Exporteur die verlangten Dokumente konform einreicht und somit die Erfüllung des Vertrags nachgewiesen hat. Wünscht der Importeur eine längere Zahlungsfrist, kann der Exporteur dank eines Akkreditivs darauf eingehen, ohne dabei auf sein Geld warten zu müssen. Er wird trotzdem sofort nach Lieferung bezahlt.

Markus Baur

«Akkreditive können ein entscheidendes Verhandlungsargument sein.»

Markus Baur, Leiter UBS Trade & Export Finance

Formen von Akkreditiven

Gerade im heutigen wirtschaftlichen Umfeld, in dem ein Schweizer Exporteur aufgrund des starken Frankens und der hohen Kosten mit enormem Konkurrenzdruck kämpft und das Zinsniveau in der Schweiz extrem tief ist, können längere Zahlungsfristen ein entscheidendes Verkaufsargument in Verhandlungen sein.

Es gibt verschiedene Formen von Akkreditiven, doch das Prinzip bleibt immer dasselbe: Akkreditive sind Instrumente zum Risikotransfer, bei denen Risiken des Exporteurs und des Importeurs von den Banken getragen werden.

Bei einem bestätigten Akkreditiv beispielsweise übernehmen sowohl die Bank des Importeurs als auch die Bank des Exporteurs eine Zahlungsverpflichtung. Ein bestätigtes Akkreditiv könnte im folgenden Fall angewandt werden: Ein Exporteur steht in Verhandlungen mit einem Kaufinteressenten in der Türkei. Wegen der als unsicher eingestuften politischen Lage wünscht der Exporteur eine Zahlungssicherheit. Der Importeur in der Türkei geht zu seiner Hausbank. Ist seine Bonität einwandfrei, übernimmt die Bank dessen Zahlungsverpflichtung, indem sie ein Akkreditiv eröffnet und via UBS an den Exporteur sendet.

Sicherheit à la carte

UBS prüft die Bonität der Bank in der Türkei, das Länderrisiko sowie das ganze Akkreditiv. Fällt diese Prüfung positiv aus, bestätigt UBS das Akkreditiv und übernimmt damit ebenfalls eine Zahlungsverpflichtung unter der Voraussetzung, dass der Exporteur die erforderlichen Dokumente wie Rechnung, Packliste und Transportdokument einreicht und damit nachweist, dass er die Ware versandt hat. UBS schreibt dem Exporteur anschliessend die Zahlung gut und leitet die Dokumente zur Zahlung an die Bank in der Türkei weiter.

Bestätigte Akkreditive werden meist dann eingesetzt, wenn in ein Land exportiert wird, dessen politische und wirtschaftliche Lage unsicher ist. Liefert der Unternehmer hingegen in ein stabiles Land, jedoch an einen Käufer, den er noch nicht kennt, so reicht in der Regel ein unbestätigtes Akkreditiv, mit dem nur die Bank des Importeurs eine Zahlungsverpflichtung übernimmt.

Liquidität optimieren

Neben dieser Sicherheit bieten Akkreditive aber noch mehr: Sie können auch benutzt werden, um dem Käufer längere Zahlungsfristen zu gewähren, ohne selbst auf die Zahlung warten zu müssen. Will zum Beispiel ein Käufer in Indien erst ein halbes Jahr nach Versand der Ware bezahlen, so kann dies für den Exporteur unter Umständen finanziell nicht tragbar sein.

Ein bestätigtes Akkreditiv mit aufgeschobener Zahlung kann dieses Dilemma lösen: Der Exporteur erhält das Geld von UBS sofort bei Lieferung und nach Einreichung der benötigten Dokumente. Die Bank in Indien überweist den Betrag erst ein halbes Jahr später. In diesem Fall hat UBS das Länder- und das Gegenparteienrisiko übernommen und der Exporteur ist nicht gezwungen, einen Kredit aufzunehmen, um die aufgeschobene Zahlungsfrist zu überbrücken.

Rechtzeitig einplanen

Unerlässlich beim Einsatz von Akkreditiven ist, dass der Exporteur in den Kaufverhandlungen möglichst früh Kontakt mit UBS aufnimmt. So kann die Bank des Importeurs geprüft und das Geschäft mit den geeigneten Instrumenten strukturiert werden. Oft ist es empfehlenswert, dass der Exporteur vom Importeur vorgängig einen Entwurf des Akkreditivs verlangt und diesen mit den UBS-Experten bespricht.

Akkreditive für alle Fälle

Akkreditive bieten Sicherheit im Aussenhandel. Verschiedene Formen stehen zur Wahl. Die wichtigsten sind:

  • Unbestätigt. Von den am Akkreditiv beteiligten Banken übernimmt nur die eröffnende Bank (Käuferbank) eine Zahlungsverpflichtung.
  • Bestätigt. Zusätzlich übernimmt auch die Bank des Verkäufers eine Zahlungsverpflichtung und deckt damit Delkredere- und Länderrisiken ab.
  • Auf Sicht. Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Vorlage der entsprechenden Dokumente.
  • Mit aufgeschobener Zahlung. Die Zahlung erfolgt zu einem festgelegten Fälligkeitstag.
  • Übertragbar. Das Akkreditiv kann ganz oder teilweise übertragen werden; gesamthaft sind also drei Banken und drei Geschäftsparteien involviert.

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