Zürich, 1. September 2015 – UBS AG und UBS Group AG kündeten am 19. August 2015 den erfolgreichen Abschluss eines Verfahrens nach Artikel 33 des Börsengesetzes (das "BEHG-Verfahren") an, gemäss dem alle im Publikum verbliebenen UBS-AG-Aktien für kraftlos erklärt und UBS-Group-AG-Aktien als Abfindung geliefert wurden. UBS Group AG leitete das BEHG-Verfahren nach erfolgreichem Abschluss des 2014 lancierten Umtauschangebots der UBS Group AG zum Erwerb aller ausgegebenen Aktien der UBS AG ein.

Das BEHG-Verfahren wurde nun erfolgreich abgeschlossen. Gegenwärtig hält UBS Group AG 100% der ausgegebenen Aktien der UBS AG. Die UBS-AG-Aktien wurden am 27. August 2015 zum letzten Mal an der SIX Swiss Exchange gehandelt. Folglich werden nun nur noch UBS-Group-AG-Aktien an der SIX Swiss Exchange und an der New York Stock Exchange gehandelt.

Wie vorgängig angekündigt, wird UBS Group AG die Zusatzdividende von CHF 0.25 pro Aktie, wie an der ordentlichen Generalversammlung 2015 vom 7. Mai 2015 gutgeheissen, am 22. September 2015 an die Aktionäre der UBS Group AG auszahlen. Das Datum der Ex Dividende für diese Zusatzdividende, das heisst, das Datum, ab welchem die UBS-Group-AG-Aktien ohne das Recht, die Zusatzdividende zu erhalten, gehandelt werden, wird der 18. September 2015 sein. Das Record-Date wird der 21. September 2015 sein. Jeder UBS-Group-AG-Aktionär hat an diesem Datum Anspruch, die Zusatzdividende auf den UBS-Group-AG-Aktien zu erhalten. Die Zusatzdividende wird aus den Kapitaleinlagereserven bezahlt. UBS erwartet, dass die Zusatzdividende für die US-Bundeseinkommenssteuer als Dividende aus gegenwärtigen oder akkumulierten Erträgen und Gewinnen qualifiziert wird.

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