Zürich/Basel, 23. Januar 2015 – Im Hinblick auf den zu erwartenden verstärkten Fokus auf Tier 1-Kapitalinstumente hat UBS ihr Mitarbeitervergütungssystem in gewissen Punkten überarbeitet. Ab dem Geschäftsjahr 2014 gelten Zuteilungen aus dem Deferred Contingent Capital Plan (DCCP) als zusätzliches Kernkapital (AT1-Kapital) gemäss Basel III (vollständig umgesetzt). Dies optimiert die Kapitaleffizienz dieser Pläne unter Basel III.

Der DCCP existiert seit 2012 und bildet eine wichtige Komponente des UBS-Vergütungssystems. UBS war die erste Bank, die dieses innovative Instrument eingeführt hat. Es dient dazu, die Interessen von Aktionären, Obligationären und Mitarbeitern besser aufeinander abzustimmen und die Vergütungsanreize mit der Kapitalstärke des Unternehmens in Einklang zu bringen. Die wichtigsten Merkmale der DCCP-Zuteilungen für das Geschäftsjahr 2013 werden für die AT1-DCCP-Zuteilungen für 2014, die durch UBS Group AG ausgegeben werden, übernommen.

Die ausstehenden DCCP-Zuteilungen, die für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 gewährt wurden, sind von den Änderungen nicht betroffen und bleiben weiterhin anrechenbar als verlustabsorbierendes Tier 2-Kapital unter Basel III.

Entsprechend der Eigenkapitalbehandlung von DCCP-Zuteilungen in früheren Jahren wurden am Jahresende zirka CHF 500 Millionen als AT1-Kapital verbucht und wurden bis Ende des vierten Quartals 2014 ungefähr CHF 500 Millionen vom harten Kernkapital (CET1) gemäss Basel III (vollständig umgesetzt) abgezogen. UBS plant, in den nächsten fünf Jahren AT1-DCCP im Umfang von zirka CHF 2,5 Milliarden aufzubauen. Am Ziel von 13% für die harte Kernkapitalquote (CET1) gemäss Basel III (vollständig umgesetzt) und von mindestens 10% für die Post-Stress-Kapitalquote hält UBS unverändert fest.

In Anbetracht der Fortschritte bei der Schaffung einer Gruppenholdinggesellschaft und des erfolgreichen Abschlusses des Aktienumtauschangebots im Verhältnis 1:1 hat UBS den Betrag für eine ergänzende Kapitalrückführung von CHF 0.25 pro Aktie im vierten Quartal 2014 vollständig zurückgestellt. Dadurch reduzierte sich das harte Kernkapital (CET1) gemäss Basel III (vollständig umgesetzt) um zirka CHF 1 Milliarde per 31. Dezember 2014. UBS Group AG beabsichtigt, die ergänzende Kapitalrückführung nach erfolgreichem Abschluss des Squeeze-out-Verfahrens an die Aktionäre auszuzahlen, sofern diese zustimmen. Die ergänzende Kapitalrückführung gilt voraussichtlich als Ausschüttung von Kapitaleinlagereserven. Diese erfolgt separat und zusätzlich zu unserer angestrebten Ausschüttungsquote von mindestens 50% des den UBS-Aktionären zurechenbaren Reingewinns.

Am 15. Januar 2015 hat die Schweizerische Nationalbank die Aufhebung der Kursuntergrenze des Schweizer Frankens zum Euro bekannt gegeben. Dies hat erhebliche Volatilität an den Devisenmärkten ausgelöst. UBS hat in ihrem Handelsgeschäft insgesamt keine negativen Erträge im Zusammenhang mit dieser Ankündigung verzeichnet. Mehr Informationen zum Ausblick für dieses Quartal folgen im Rahmen der Ergebnispräsentation des vierten Quartals am 10. Februar 2015.

UBS Group AG und UBS AG

 

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