Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat sämtliche UBS-AG-Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre entsprechend dem Antrag der UBS Group AG für kraftlos erklärt.

Alle im Publikum verbliebenen UBS-AG-Aktien werden für kraftlos erklärt. An ihrer Stelle werden UBS-Group-AG-Aktien als Abfindung geliefert.

UBS AG erwartet, dass ihre Aktien am 27. August 2015 von der SIX Swiss Exchange dekotiert werden.

UBS Group AG plant, die angekündigte Zusatzdividende von CHF 0.25 pro Aktie an ihre per 21. September 2015 registrierten Aktionäre am 22. September 2015 auszuzahlen.

Zürich/Basel, 19. August 2015 – Nach erfolgreichem Abschluss des 2014 lancierten Umtauschangebots der UBS Group AG zum Erwerb aller ausgegebenen Aktien der UBS AG, reichte die UBS Group AG am 9. März 2015 einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 33 des Börsengesetzes (das "BEHG-Verfahren") beim Handelsgericht des Kantons Zürich ein, gemäss dem alle im Publikum verbliebenen UBS-AG-Aktien für kraftlos erklärt und UBS-Group-AG-Aktien als Abfindung geliefert werden.

Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat nun UBS-AG-Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre für kraftlos erklärt. Infolgedessen werden UBS-AG-Aktionäre mittels Lieferung von UBS-Group-AG-Aktien auf einer Aktie-gegen-Aktie Basis in Übereinstimmung mit dem Austauschverhältnis des 2014 lancierten Umtauschangebots entschädigt. Zur Bereitstellung solcher UBS-Group-AG-Aktien sowie zum Umtausch von UBS-AG-Aktien, welche UBS vor dem Gerichtsurteil durch private Umtausche im Verhältnis 1:1 ausserhalb der USA erworben hat, gibt UBS Group AG neue Namenaktien aus genehmigtem Aktienkapital (88'825'456 Aktien mit einem Nennwert von CHF 0.10) aus und benutzt im übrigen Umfang bestehende eigene Aktien. Das insgesamt ausgegebene Aktienkapital der UBS Group AG nach der Kapitalerhöhung wird aus 3'844'779'030 Aktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10 bestehen. Die an der SIX Swiss Exchange gehandelten UBS-AG-Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre stellen ab Wirksamkeit der Kraftloserklärung bis zur Dekotierung ein Anrecht auf eine solche Abfindung dar.

UBS erwartet, dass der letzte Handelstag der UBS-AG-Aktien an der SIX Swiss Exchange am 27. August 2015 sein wird. Danach werden die Aktien von der SIX Swiss Exchange dekotiert. Die Abwicklung und die Lieferung von UBS-Group-AG-Aktien als Abfindung für die verbliebenen Aktionäre der UBS AG ist am oder um den 1. September 2015 geplant.

Sobald das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich rechtskräftig ist, wird UBS Group AG 100% der UBS-AG-Aktien halten.

Vorbehältlich der Rechtskraft des Gerichtsurteils plant der Verwaltungsrat der UBS Group AG, die an der ordentlichen Generalversammlung 2015 vom 7. Mai 2015 gutgeheissene Zusatzdividende von CHF 0.25 pro Aktie am 22. September 2015 an die Aktionäre der UBS Group AG auszuzahlen. Das Datum der Ex Dividende für diese Zusatzdividende, das heisst, das Datum, ab welchem UBS-Group-AG-Aktien ohne das Recht, die Zusatzdividende zu erhalten, gehandelt werden, wird voraussichtlich der 18. September 2015 sein. Das Record-Date ist voraussichtlich der 21. September 2015. Jeder UBS-Group-AG-Aktionär hat an diesem Datum Anspruch, eine Zusatzdividende auf den UBS-Group-AG-Aktien zu erhalten. Die Zusatzdividende wird aus den Kapitaleinlagereserven bezahlt. UBS erwartet, dass die Zusatzdividende für die US Bundeseinkommenssteuer als Dividende aus gegenwärtigen oder akkumulierten Erträgen und Gewinnen qualifiziert.


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