Um am schnellsten einem allfälligen Fehler auf den Grund zu gehen, bieten sich abhängig von der Art der Zahlung zwei Lösungswege an:

Bei einer Zahlung an eine Person:

  • Wenn Ihr gesendeter Betrag nicht ankommt: Wenden Sie sich direkt an den Empfänger des Geldes und fragen Sie nach, ob das TWINT-Konto unter der verwendeten Nummer noch aktiv ist. Eventuell war dieser einmal im Besitz eines TWINT-Kontos bei einer anderen Bank oder bei Prepaid TWINT, welches immer noch als Default Empfangskonto fungiert. Es kann sein, dass dies bereits Jahre her ist und die App bereits gelöscht ist. Dies heisst aber nicht, dass das TWINT-Konto gelöscht ist. Fordern Sie daher den Empfänger auf die alte TWINT App erneut herunterzuladen und sich einzuloggen und zu überprüfen, ob der Betrag auf dieses Konto gutgeschrieben wurde.
  • Bei Überweisung an eine falsche Nummer: Versuchen Sie Kontakt mit der Person aufzunehmen, welche die gebrauchte Nummer verwendet. Fordern Sie am besten das Geld zurück. Falls, die Person das Geld nicht zurück gibt, melden Sie dies bitte der Polizei. Diese kann ausfindig machen, wer unter der Nummer angemeldet ist und Ihnen helfen Ihr Geld zurück zubekommen. UBS und das TWINT Netzwerk können hier nur auf Anfrage der Polizei Informationen herausgeben (Bankgeheimnis).

Bei einer Zahlung im Laden oder im Online Shop:

  • Wenden Sie sich direkt an den Laden oder Online-Shop und fragen Sie nach einer Überprüfung des Geldflusses. Die Shopinhaber können Ihnen meist direkt helfen und eine Rückerstattung über TWINT auslösen. Sollten Sie mit diesen Massnahmen keinen Erfolg haben, wenden Sie sich bitte an den Support und rufen Sie bei der UBS TWINT-Hotline an. Wir können Ihnen jedoch nur indirekt helfen, indem wir auch eine Anfrage über TWINT AG an den Händler machen. Leider kann es einige Wochen in Anspruch nehmen, bis es hier jeweils einen Entscheid gibt.

Unser Kundendienst steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.