1e-Vorsorgepläne: Ein Modell mit Zukunft?

Individuelle Vorsorgelösungen waren in der Schweiz bisher kaum verbreitet. Sind 1e-Vorsorgepläne durch die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes attraktiver geworden?

Jackie Bauer: Ja, die 1e-Pläne sind attraktiver geworden, seit das Freizügigkeitsgesetz im Oktober 2017 angepasst wurde. Bis zur Gesetzesänderung musste die Pensionskasse für das Anlagerisiko haften und entsprechend konnte der Versicherte keinen Verlust erleiden. Für die Versicherten war dies natürlich ein Vorteil, für Vorsorgewerke und Unternehmen hingegen ein grosser Nachteil.

Welchen Aufwand bedeutet die Einführung von 1e-Plänen?

Da für 1e-Pläne eine separate Pensionskasse gegründet werden muss, besteht ein nicht zu unterschätzender administrativer Initialaufwand. Langfristig kommt auch ein grösserer Informationsaufwand hinzu. Neue Mitarbeitende müssen in die 1e-Pläne eingeführt und die bestehenden über Veränderungen der Finanzmarktlage informiert werden.

Wie wirken sich 1e-Pläne auf die finanzielle Stabilität der Vorsorgewerke aus?

Die Auswirkungen sind im Durchschnitt relativ gering. Da das 1e-Kapital getrennt vom übrigen Pensionskassenkapital verwaltet wird, steht der Pensionskasse weniger Kapital zur Verfügung, um Renten auszuzahlen. Dadurch kann es je nach Alters- und Lohnstruktur sein, dass eine mögliche Sanierungsphase früher eintritt, vor allem bei Pensionskassen, die relativ hohe Umwandlungssätze versprechen. Allerdings ist der Sanierungsaufwand auch geringer, weil das 1e-Kapital nicht verrentet wird und nicht saniert werden muss. Das Sanierungsrisiko wird also etwas nach vorne gezogen, aber es bewegt sich auch auf tieferem Niveau.

Was spricht aus Sicht der Unternehmen dafür, 1e-Pläne anzubieten?

1e-Pläne steigern die Attraktivität der Arbeitsplätze, da das Bedürfnis nach Mitbestimmung bei der Anlagestrategie in der beruflichen Vorsorge zunimmt. Dieser Trend zeigt sich international sehr deutlich, vor allem in der angelsächsischen Welt, wo sich individuelle Lösungen längst etabliert haben. Zudem können 1e-Pläne beträchtliche Effekte auf die Unternehmensbilanz haben, da die Leistungen für die individuelle Kadervorsorge seit der Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes nicht mehr garantiert werden müssen. So konnte beispielsweise Novartis Vorsorgeverpflichtungen im Umfang von 219 Millionen Franken auflösen.

Lohnt sich die Einführung von 1e-Plänen für alle Unternehmen gleichermassen?

Es kommt darauf an, wie stark die Gruppe, die über 126 900 Franken pro Jahr verdient und somit für 1e-Pläne qualifiziert ist, im Unternehmen vertreten ist. Wenn wir die Lohnverteilung in der Schweiz anschauen, sehen wir, dass rund 5 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung dafür infrage kommen. In gewissen Branchen ist diese Gruppe überdurchschnittlich vertreten, etwa in der Finanzindustrie, der Medizin oder der Rechtsberatung. In Bezug auf die Bilanz profitieren insbesondere Unternehmen, die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren.

Was bedeuten 1e-Pläne für die Anlagestrategie der Vorsorgewerke?

Das Vorsorgewerk kann maximal zehn Anlagestrategien für das 1e-Kapital vorschlagen. In der Praxis sind es jedoch meist weniger. Pensionskassen bieten in der Regel vier bis sechs Strategien an, aus denen die Versicherten frei wählen können. Insofern wird die Anlagestrategie beim ausserobligatorischen Kapital also etwas fremdbestimmter. Beim obligatorischen Kapital entscheidet aber nach wie vor die Pensionskasse über die Anlagestrategie – und dies ist ja der Grossteil des Kapitals. Insofern ändert sich an der Art, wie die Pensionskasse das Gros des Geldes investiert, erst einmal nichts.

Sehen Sie für die Versicherten keinen Nachteil darin, dass diese das Risiko selbst tragen müssen?

Aus meiner Sicht überwiegen die Vorteile für die Versicherten. Vor allem deshalb, weil 1e-Pläne für mehr Transparenz sorgen. 1e-Kapital kann nicht zur verdeckten Querfinanzierung benutzt werden, da das Geld in einer separaten Stiftung auf einem individuellen Konto angelegt wird. Zudem haben die Versicherten die Chance, durch eine risikoreiche Anlagestrategie höhere Renditen zu erzielen, was gerade im aktuellen Tiefzinsumfeld attraktiv ist, vor allem für jüngere Menschen.

Hat das Interesse der Vorsorgewerke an 1e-Plänen seit der Gesetzesänderung zugenommen?

Laut einer Studie von Aon zeigen Pensionskassen vermehrt Interesse. Die meisten befinden sich allerdings noch in der Evaluierungsphase. Es bleibt abzuwarten, ob die Stiftungsräte den Chancen oder Risiken der 1e-Pläne mehr Gewicht geben. Da der Fachkräftemangel nach wie vor ein Thema ist, gehe ich davon aus, dass Unternehmen individuelle Vorsorgelösungen als eine Möglichkeit nutzen werden, um sich im Wettbewerb um die besten Talente zu profilieren. Und sobald einmal einige von den grossen Firmen 1e-Pläne eingeführt haben, wird der Stein ins Rollen kommen.

Schränken 1e-Pläne die Solidarität in der 2. Säule ein?

Das ist eine spannende Frage und ein Kritikpunkt, der immer wieder angebracht wird. Meiner Meinung nach trifft dies nicht zu. Ich verstehe unter Solidarität, dass eine Versicherung alle Versicherten vor zufälligen Ereignissen schützt, auf die diese keinen Einfluss haben. Die berufliche Vorsorge schützt uns vor dem Fall, dass wir kein Einkommen mehr haben – und wer das Glück hat, lange zu leben, hat lange Anspruch auf eine Rente, wer hingegen früh stirbt, weniger lang. Eine solidarische Umverteilung ist auch nicht das Ziel der beruflichen Vorsorge, denn die 2. Säule wird nicht wie die 1. Säule nach dem Umlageverfahren, sondern nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Die Umverteilung von Jung zu Alt und von Arm zu Reich ist der Grundgedanke der AHV, aber nicht der beruflichen Vorsorge.

Glauben Sie, dass sich der Trend hin zur Individualisierung der beruflichen Vorsorge durchsetzen wird?

Ich hoffe es, denn die aktuelle Diskussion um die Reform der AHV zeigt, dass Veränderungen in unserem Vorsorgesystem dringend nötig sind. Ähnlich wie in der 1. Säule werden wir auch in der 2. Säule nicht ewig so weitermachen können wie bisher. Insofern sind 1e-Pläne ein Schritt in die richtige Richtung, da dadurch das Bewusstsein der Bevölkerung geschärft wird, in der Vorsorge mehr Eigenverantwortung zu übernehmen.

1e-Vorsorgepläne

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern, die mehr als 126 900 Franken pro Jahr verdienen, innerhalb eines Vorsorgeplans individuelle Anlagestrategien zur Auswahl stellen. Bei diesen sogenannten 1e-Vorsorgeplänen haben Unternehmen und Vorsorgewerke die Pflicht, den Versicherten maximal zehn Anlagestrategien mit unterschiedlichen Risikoprofilen anzubieten sowie die Versicherten angemessen zu informieren. Per 1. Oktober 2017 hat der Bundesrat das Freizügigkeitsgesetz angepasst und die Mindestgarantie bei Austritt aufgehoben. Neu sind es nicht mehr die Vorsorgewerke, die für Verluste haften, sondern die Versicherten.

Jackie Bauer ist Ökonomin

Jackie Bauer ist Ökonomin und Vorsorgeexpertin des UBS Chief Investment Office.

Sie ist Co-Autorin der Studie «Meine Vorsorge – meine Entscheidung. Individuelle Vorsorge in der 2. Und 3. Säule bewusst gestalten», in der 1e-Vorsorgepläne und ihre Bedeutung für Versicherte, Arbeitgeber und Vorsorgewerke thematisiert werden.

Studie herunterladen(PDF, 1 MB)

 

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