Institutional Fund Gate Deutschland
Die Informationen auf Institutional Fund Gate Deutschland sind professionellen Anlegern mit Domizil in Deutschland vorbehalten. Als professionelle Anleger gelten:
- Rechtspersönlichkeiten, die zugelassen sein oder unter Aufsicht stehen müssen, um auf den Finanzmärkten tätig sein zu können:
- Kreditinstitute
- Wertpapierfirmen
- sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute
- Versicherungsgesellschaften
- Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften
- Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften
- Warenhändler und Warenderivatehändler
- sonstige institutionelle Anleger.
- Grosse Unternehmen, die auf Unternehmensebene zwei der folgenden Anforderungen erfüllen:
- Bilanzsumme: EUR 20 000 000
- Nettoumsatz: EUR 40 000 000
- Eigenmittel: EUR 2 000 000.
- Nationale und regionale Regierungen, Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung, Zentralbanken, internationale und supranationale Einrichtungen wie die Weltbank, der IWF, die EZB, die EIB und andere vergleichbare internationale Organisationen.
- Andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Anlage in Finanzinstrumenten besteht.