Wie wir unser Unternehmen führen

Unser Governance-System unterstützt langfristige Wertschöpfung, indem es unsere strategischen Ziele mit der Leistung des Einzelnen
beim Erreichen dieser Ziele verknüpft.

Aktionäre

Die Generalversammlung der Aktionäre ist das oberste Organ von UBS. Alle mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre werden zu den Generalversammlungen eingeladen.

Präsident und Verwaltungsrat (VR)

Unter der Leitung des VR-Präsidenten entscheidet der VR auf Empfehlung des Group Chief Executive Officer (Group CEO) über die Konzernstrategie, ist für die Überwachung des Managements verantwortlich und ernennt alle Mitglieder der Konzernleitung. Der VR-Präsident hat den Vorsitz bei allen Generalversammlungen und arbeitet mit den Vorsitzenden der Ausschüsse zusammen, um deren Arbeit zu koordinieren. Die in der Grafik gezeigten Ausschüsse unterstützen den Verwaltungsrat bei der Verrichtung seiner Aufgaben. Diese Ausschüsse und ihre Reglemente sind im Organisationsreglement beschrieben, das unter ubs.com/governance veröffentlicht ist.

Gegenseitige Kontrolle – Verwaltungsrat und Konzernleitung

Der Verwaltungsrat entscheidet auf Vorschlag des Group CEO über die strategischen Ziele des Konzerns und übt die Oberaufsicht über das Management aus, während die Konzernleitung, die vom Group CEO geleitet wird, die Geschäftsführungsverantwortung innehat. Die Funktionen VR-Präsident und Group CEO sind zwei verschiedenen Personen übertragen. Auf diese Weise ist eine Gewaltentrennung gewährleistet. Der Verwaltungsrat delegiert die operative Führung an die Konzernleitung (GEB).

Group CEO und Konzernleitung

Unter der Leitung des Group CEO hat die Konzernleitung die Geschäftsführungsverantwortung für die Steuerung des Konzerns und dessen Geschäft inne. Ihr obliegt die Gesamtverantwortung für die Entwicklung der Strategien des Konzerns und der Unternehmensbereiche sowie die Umsetzung der genehmigten Strategien.