Absicherungsfonds | Anlagefonds, die den Anlegern die Möglichkeit geben, an der positiven Entwicklung der Finanzmärkte teilzuhaben, aber gegen nachteilige Marktschwankungen, die über eine bestimmte Prozentzahl hinausgehen, weitgehend abgesichert zu sein. Bei UBS: Limited Risk Funds und Dynamic Floor Funds. |
Absicherungskosten | Kosten, die entstehen, wenn ein Portefeuille mittels dynamischer oder statischer Absicherung gegen Kursverluste geschützt werden soll. Bei Portefeuilles mit dynamischer Absicherung entstehen primär Ankaufs- und Verkaufskosten bei der Verschiebung von Geldmitteln zwischen dem Core Portfolio und dem Opportunity Portfolio. Bei einer statischen Absicherung können die Kosten beim Kauf von derivativen Instrumenten entstehen. |
Activity Portfolio | Das Activity Portfolio ist der Teil des Portefeuilles eines (dynamischen) Absicherungsfonds, mit dem eine Partizipation an der Entwicklung der internationalen Finanzmärkte erzielt werden soll. Die Anlagen erfolgen in der Regel in Obligationen in Fremdwährung sowie in Aktien. |
Affidavit | Siehe Bankenerklärung. |
AFG | Siehe Anlagefondsgesetz. |
AFV | Siehe Anlagefondsverordnung. |
AFV-EBK | Siehe Anlagefondsverordnung der Eidgenössischen Bankenkommission. |
Agio | Das Agio ist die prozentuale Differenz zwischen dem aktuellen Börsenkurs und dem ausschüttungsbereinigten Inventarwert zuzüglich letzte Ausschüttung (anteilsmässig). |
Aktie | Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft. Als Teilhaber hat der Aktionär Mitgliedschaftsrechte (Stimmrecht, Informationsrecht) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Bezugsrecht). |
Aktienfonds | Anlagefonds, die ihr Vermögen hauptsächlich in Aktien investieren. Wichtigste Kategorien: Länder- und Regionenfonds, Emerging-Market-Fonds, Nebenwertefonds, Branchen- und Themenfonds, Indexfonds. Auch Equity Funds genannt. |
Anlagefonds | Ein Anlagefonds ist ein Vermögen, das auf Grund öffentlicher Werbung von einer Vielzahl voneinander unabhängiger Anleger zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und von einer Fondsleitung nach dem Grundsatz der Risikostreuung (Diversifikation) für Rechnung der Anleger verwaltet wird. |
Anlagefondsgesetz | In der Schweiz regeln das Bundesgesetz über die Anlagefonds (AFG) sowie die zugehörigen Verordnungen von Bundesrat und Aufsichtsbehörde (Eidgenössische Bankenkommission, EBK) die Beziehungen zwischen Anleger, Fondsleitung und Depotbank. In Luxemburg und Deutschland schützt das Gesetz über die Organismen für gemeinschaftliche Anlagen den Anleger. Die Funktion der Aufsichtsbehörde üben - entsprechend der EBK in der Schweiz - in Luxemburg die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) und in Deutschland das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) aus. |
Anlagefondsverordnung | Verordnung des Bundesrates über die Anlagefonds (AFV) vom 19. Oktober 1994, die Ausführungsbestimmungen zum Anlagefondsgesetz enthält. |
Anlagefondsverordnung der Eidgenössischen Bankenkommission | Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission über die Anlagefonds (AFV-EBK) vom 27. Oktober 1994, die Ausführungsbestimmungen zum Anlagefondsgesetz enthält. |
Anlagegrundsätze | Die Anlagegrundsätze charakterisieren und spezifizieren den Fonds. Der Anleger erhält Informationen über die im Portefeuille gehaltenen Wertpapiere, die Anlagewährung, die geografische Reichweite der Anlagen sowie die Risikostreuung des Fonds. |
Anlagehorizont | Die Zeit, für die ein Anleger einen Teil seines Vermögens investieren will. |
Anlageinstrumente | Die verschiedenen Anlagekategorien, z.B. Aktien, Obligationen und Geldmarktpapiere. |
Anlagepolitik | Die Anlagepolitik beschreibt das Vorgehen, wie das Anlageziel erreicht werden soll (Titelauswahl, Kauf- und Verkaufszeitpunkte, Anteil liquider Mittel etc.). |
Anlagerendite | Veränderung des Nettoinventarwerts der Anteile unter der Annahme, dass Ausschüttungen zum Nettoinventarwert wieder angelegt werden. |
Anlagestrategiefonds | Anlagefonds, welche die Anlagestrategien der jeweiligen Anbieter für die verschiedenen Risikoklassen nachbilden. Anlagestrategiefonds investieren weltweit in verschiedenen Anlageinstrumenten, je nach Risikoklasse werden Aktien beziehungsweise Obligationen übergewichtet. Anlagestrategiefonds werden auch Asset Allocation Funds, Strategy Funds, Portfoliofonds, Anlagezielfonds, Vermögensverwaltungsfonds oder gemischte Fonds genannt. |
Anlagewährung | Währung, in der ein Anlagefonds seine Anlagen tätigt. Nicht zu verwechseln mit der Referenzwährung und der Rechnungswährung. |
Anleger | Investor, Inhaber von Fondsanteilen. Mit dem Kauf von Anteilen erwirbt der Anleger das Recht auf eine seinem Anteil entsprechende Beteiligung am Vermögen und am Ertrag des Fonds. |
Anleihen | Siehe Obligationen. |
Anteil | Forderung des einzelnen Anlegers gegenüber der Fondsleitung auf verhältnismässige Beteiligung an Vermögen und Ertrag des Anlagefonds. |
Anteilschein | Wertpapiermässige Verbriefung des Anteils an einem Anlagefonds in einer Urkunde. Meistens werden die Anteile an einem Fonds jedoch buchmässig geführt. |
Arbitrage | Ausnützung örtlicher oder internationaler Bewertungsunterschiede gleicher Wertpapiere oder verwandter Werte, wobei diese auf dem Markt mit dem niedrigeren Preis gekauft und am Markt mit dem höheren Preis verkauft werden. |
Asset Allocation | Je nach Fonds die Verteilung der Anlagen auf die verschiedenen Anlageinstrumente (Geldmarktpapiere, Obligationen, Aktien und Immobilien), Branchen, Märkte und Währungen. |
Asset Allocation Funds | Siehe Anlagestrategiefonds. |
Asset Manager | Siehe Portfolio Manager. |
Aufsichtsbehörde | Staatliche Aufsichtsbehörde, welche die Tätigkeit von Fondsleitungen überwacht. In der Schweiz fungiert die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) als Aufsichtsbehörde über das Anlagefondsgeschäft. In Luxemburg ist die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), in Deutschland das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), in Österreich das Bundesministerium für Finanzen und in Liechtenstein das Amt für Finanzdienstleistungen für die Aufsicht zuständig. |
Ausgabekommission | Kommission, die von der Vertriebsstelle bei der Zeichnung von Anteilen dem Käufer belastet wird. |
Ausgabepreis | Preis zu dem Anleger Fondsanteile zeichnen können. Er entspricht dem Nettoinventarwert eines Anteils, zuzüglich der Ausgabekommission. |
Ausgabestelle | Siehe Vertriebsträger. |
Auslandsanleihen | Obligationen, die ein Schuldner ausserhalb seines Heimatlandes in der Währung des Emissionsmarktes ausgibt. Siehe auch Eurobonds. |
Ausschüttender Fonds | Anlagefonds, welcher die erwirtschafteten Erträge an seine Anteilinhaber ausschüttet. Gegenteil: Thesaurierender Fonds. |
Ausschüttung | Die jährliche Auszahlung der vom Fonds erzielten Erträge an die Anteilseigner. Gegenteil: Thesaurierung. |
Ausschüttungsrendite | Der ausgeschüttete Ertrag im Verhältnis zum aktuellen Börsenkurs entspricht der Ausschüttungsrendite. |