Zürich/Basel, 08. Juli 2015 – Nach dem Frankenschock dürfte sich die Schweizer Wirtschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Rezession befinden und der Strukturwandel läuft deutlich beschleunigter ab. Damit nach den einfacheren, weniger wertschöpfungsintensiven Fertigungsschritten nicht auch noch hochwertigere Bereiche wie Forschung und Entwicklung abwandern, ist ein Gelingen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) zentral. Im aktuellen UBS Outlook Schweiz nehmen die Ökonomen von UBS unter anderem die Schwerpunkte der Reform unter die Lupe, präsentieren mögliche Steuerstrategien der Kantone und gehen auf die Folgen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein.

Forschungsstandort Schweiz muss gestärkt werden
Die privilegierte Besteuerung von Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften) auf Kantonsebene wird international kritisiert und soll abgeschafft werden. Dadurch drohen aber mobile Unternehmen abzuwandern und mit ihnen ein Drittel der Unternehmensgewinnsteuern. Die Ziele der USR III sind daher, die Akzeptanz des schweizerischen Steuersystems wieder zu erhöhen und die Attraktivität des Unternehmensstandorts zu bewahren.

Ein Schwerpunkt der Reform setzt bei der steuerlichen Begünstigung von Innovation an: über die Einführung von Patentboxen und erhöhten Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsausgaben. Internationale Akzeptanz erhalten zunehmend aber nur noch Begünstigungen für im Inland geschaffene Innovation. «Will die Schweiz den Wegzug von mobilen, innovativen Unternehmen verhindern bzw. deren Zuzug begünstigen, brauchen wir künftig nicht nur tiefe Steuern, sondern auch einen attraktiven Forschungsstandort», sagt Daniel Kalt, UBS Chefökonom Schweiz. Bei der Attraktivität des Forschungsstandortes spielt die Verfügbarkeit von Forschern eine wichtige Rolle. Je nach Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative wird der Zugang zu ausländischen Forschern und internationalen Forschungsprogrammen eingeschränkt. Mit einer verstärkten Ausrichtung des hiesigen Bildungsangebots auf die Bedürfnisse der Wirtschaft kann die Innovationstätigkeit angekurbelt werden.

Von Steuersenkungen auf Innovationstätigkeiten können aber bei weitem nicht alle bisher privilegiert besteuerten Unternehmen profitieren. In verschiedenen Kantonen sind deshalb Gewinnsteuersatzsenkungen notwendig, um mobile Unternehmen nicht zu verlieren. Die aktuelle Reform wird den Steuerwettbewerb neu beleben. UBS-Ökonomen zufolge dürften die Steuersätze am Genfersee und im Raum Basel fallen. Doch nicht für alle Kantone lohnt sich eine starke Senkung, denn tiefere ordentliche Sätze gehen zumindest in der kurzen Frist mit Mindereinnahmen einher. Deshalb muss jeder Kanton den Nutzen und die Kosten von tieferen Steuersätzen abwägen.

Vereinfachung der Mehrwertsteuer würde Unternehmen entlasten
Eine breite Abwanderung von international mobilem Steuersubstrat würde auch eine höhere Beteiligung der KMU an der Staatsfinanzierung erfordern, was das Gelingen der Reform auch für sie zentral macht. Ein grosser Teil der KMU kann aber nur beschränkt von den Massnahmen der Reform profitieren. «Jedes Jahr zahlt gut die Hälfte aller Unternehmen in der Schweiz keine Gewinnsteuern, darunter befinden sich viele KMU», verweist Kalt auf die Statistiken. Eine Entlastung des KMU-Standorts Schweiz – zum Beispiel in Anbetracht der Frankenstärke – muss daher vor allem bei den übrigen Abgaben und Aufwänden ansetzen. Eine Möglichkeit wäre die Vereinfachung der Mehrwertsteuer, die in ihrer aktuellen Ausgestaltung einen hohen administrativen Aufwand bei den Unternehmen erzeugt. Eine Konsumsteuer mit Einheitssatz und weniger Ausnahmen wäre deutlich effizienter.

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