Erhöht die Abwicklungsfähigkeit und das Potenzial für die Kapitalrückführung an die Aktionäre

Zürich/Basel, 6. Mai 2014 – UBS hat bereits eine Reihe von Massnahmen zur Erhöhung der Abwicklungsfähigkeit des Konzerns bekannt gegeben. Als ein wesentlicher Schritt auf diesem Weg beabsichtigt UBS die Etablierung einer Konzernholdinggesellschaft, basierend auf einem Aktientausch im Verhältnis 1:1. Es ist geplant, damit im späteren Jahresverlauf zu beginnen, unter Vorbehalt der regulatorischen Bewilligungen. UBS geht davon aus, dass die Massnahmen zur erhöhten Abwicklungsfähigkeit ihr ermöglichen werden, einen Eigenmittelrabatt unter den schweizerischen «Too big to fail»-Bestimmungen zu beanspruchen. Dieser Rabatt hätte eine Senkung der Gesamtkapitalanforderungen für UBS zur Folge.

UBS erwartet, dass sie nach Abschluss der Transaktion eine ergänzende Kapitalrückzahlung von mindestens CHF 0.25 je Aktie an die Aktionäre der neuen Konzernholdinggesellschaft vorschlagen kann.

Wie im Jahr 2013 bekannt gegeben, plant UBS Mitte 2015 die Gründung einer neuen Tochterbank in der Schweiz. Die künftige Tochtergesellschaft dürfte den Bereich Retail & Corporate sowie das in der Schweiz gebuchte Wealth Management-Geschäft umfassen, was jedoch noch nicht abschliessend festgelegt ist.

In Grossbritannien rechnet UBS damit, in Absprache mit den britischen und schweizerischen Aufsichtsbehörden im 2. Quartal 2014 mit der Implementierung des überarbeiteten Geschäfts- und operativen Modells von UBS Limited zu beginnen. In der Folge wird UBS Limited künftig einen grösseren Teil der mit ihren Geschäftsaktivitäten verbundenen Risiken und Chancen tragen. Die UBS AG erwartet, die Kapitalisierung von UBS Limited entsprechend zu erhöhen.

In den USA wird UBS den neuen Regeln für ausländische Banken gemäss dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act entsprechen. Zu diesem Zweck wird eine Zwischenholdinggesellschaft erforderlich sein, unter der alle Geschäfte der UBS AG mit Ausnahme ihrer US-Zweigniederlassungen bis zum 1. Juli 2016 zusammengefasst werden. Sämtliche US-Tochtergesellschaften von UBS werden folglich unter einer eigenen Zwischenholdinggesellschaft zusammengefasst.

Sergio P. Ermotti, Group Chief Executive Officer: «Wir haben die kontinuierlichen Entwicklungen antizipiert und haben in den vergangenen zwei Jahren entsprechende Massnahmen ergriffen. Dank unserer fokussierten Geschäftsstrategie und der Qualität und Stärke unserer Kapitalbasis befinden wir uns in einer guten Ausgangslage, um diese Pläne umzusetzen. Entsprechend sind unsere Strategie, unser Geschäftsmodell und die Art und Weise, wie wir unsere Kunden betreuen, von diesen Änderungen nicht betroffen.»

Die angekündigten Pläne machen keine Erhöhung des Eigenkapitals der Bank erforderlich, und auch ihre Fähigkeit, Kapital zu generieren, wird dadurch nicht wesentlich eingeschränkt.

Axel A. Weber, Präsident des Verwaltungsrates: «Die Änderungen der Rechtsform von UBS ermöglichen uns, die Abwicklungsfähigkeit deutlich zu verbessern, dies vor dem Hintergrund der sich wandelnden globalen regulatorischen Anforderungen. Wir sind zuversichtlich, dass uns dies zu einem Eigenmittelrabatt berechtigen wird, wie gemäss der schweizerischen «Too big to fail»-Gesetzgebung vorgesehen.»

Diese strukturellen Veränderungen wurden mit der FINMA und anderen Aufsichtsbehörden laufend besprochen. Die Gespräche mit den Regulatoren halten an und es bleiben einige Unsicherheiten bestehen, welche die Machbarkeit, den Umfang und den Zeitplan betreffen.

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