Zürich / Basel, 10. März 2015 – Nach erfolgreichem Abschluss des Aktienumtauschangebotes zum Erwerb sämtlicher Aktien der UBS AG im Dezember 2014, hat die UBS Group AG beim Handelsgericht des Kantons Zürich einen Antrag für ein Verfahren gemäss Artikel 33 des Schweizer Börsengesetzes (das "BEHG Verfahren") eingereicht. Sollte das BEHG Verfahren erfolgreich sein, so werden die Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre von UBS AG automatisch in Aktien von UBS Group AG umgetauscht und die UBS Group AG wird die 100% Eigentümerin der UBS AG.

UBS Group AG ist zuversichtlich, das BEHG Verfahren erfolgreich abzuschliessen, wobei die Dauer und der Erfolg dieses Vorgehens vom Gericht abhängen. UBS geht aktuell davon aus, dass das BEHG Verfahren in der zweiten Hälfte 2015 abgeschlossen wird.

Die UBS Group AG behält sich weiterhin vor, jegliche unter geltendem Recht zulässige Möglichkeiten zum Erwerb zusätzlicher UBS AG Aktien zu nutzen. Dazu zählen Käufe von UBS AG Aktien oder gleichwertiger Instrumente oder Umtausche von UBS AG Aktien in UBS Group Aktien auf einer 1:1 Basis.

Wie bereits angekündigt, werden die Aktien von UBS AG von der SIX Swiss Exchange dekotiert, sobald das BEHG Verfahren erfolgreich abgeschlossen ist.

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