Beim Kauf eines Eigenheims gilt: Mindestens 20% des Kaufpreises benötigen Sie als Eigenkapital. In der Schweiz ist vorgeschrieben, dass Sie die Hälfte des Eigenkapitals selbst aufbringen müssen – das heisst durch angespartes, geerbtes oder geschenktes Geld sowie Ersparnisse in der Säule 3a. Für die andere Hälfte dürfen Sie Gelder auch aus der Pensionskasse (2. Säule) verwenden.
Gelder aus der Säule 3a und der Pensionskasse dürfen Sie allerdings nur für die Finanzierung nutzen, wenn Sie selbst in die Immobilie einziehen. Bei der Finanzierung einer Ferienimmobilie oder eines Zweitwohnsitzes dürfen Sie gar kein Guthaben aus der Pensionskasse und der Säule 3a beziehen.
Wenn Sie Vorsorgegelder als Eigenkapital nutzen möchten, haben Sie bei beiden Säulen zwei Möglichkeiten:
- Beim Vorbezug wird das Geld aus Ihrem Vorsorgevermögen entnommen.
- Bei der Verpfändung dient das Vorsorgevermögen lediglich als Sicherheit, Ihre Vorsorgeleistungen reduzieren sich nicht.
Vorbezug und Verpfändung sind bei Geldern aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule) möglich.
Unser Tipp
Wenn Sie auch Pensionskassengelder für die Finanzierung verwenden, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Altersrente sowie die Leistungen bei Invalidität und Todesfall erhalten bleiben.
Sparen Sie mit der Säule 3a für die Finanzierung Ihres Eigenheims, erfüllen Sie sich nicht nur Ihren Traum von den eigenen vier Wänden – Sie kommen auch in den Genuss von Steuerabzügen für Ihre Einzahlungen in die Säule 3a und steuerfreien Vorzugszinsen auf Ihr Vorsorgevermögen.
Holen Sie sich Expertenrat
Beim Thema Eigenheimfinanzierung mit Vorsorgegeldern gibt es vieles zu beachten und abzuwägen – schliesslich wollen Sie später keine Abstriche machen. Unsere Vorsorgespezialisten zeigen Ihnen gerne verschiedene Möglichkeiten im Detail auf und erstellen eine Finanzierungslösung, die für Sie jetzt und im Alter passt.