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Mythos 1

Es kann nur ein Säule 3a-Konto eröffnet werden

Falsch. Sie sollten mehrere Säule 3a-Konten eröffnen. Das Geld aus einem 3a-Vorsorgekonto können Sie im Alter nur gesamthaft beziehen. Und im selben Jahr wird Ihre Auszahlung besteuert. Verteilen Sie deshalb Ihr Guthaben am besten auf mehrere Vorsorgekonten – auch bei derselben Bank. Dadurch können Sie es gestaffelt beziehen und sparen so Steuern. 

Übrigens können Sie online im UBS E-Banking einfach und schnell weitere Säule 3a-Konten eröffnen. Wir empfehlen ein Guthaben von ca. 50 000 Franken pro 3a-Konto.

Mythos 2

Säule 3a-Gelder sind nicht sicher

Falsch. Machen Sie sich keine Sorgen wegen der Sicherheit Ihrer Säule 3a-Gelder. Bei Zahlungsunfähigkeit einer Bank sind insgesamt 100 000 Franken an Vorsorgegeldern (inkl. Freizügigkeitskonten) pro Kunde im Konkurs privilegiert, und dies zusätzlich zu und unabhängig von übrigen Bankeinlagen, die bereits auch bis zum Betrag von maximal 100 000 Franken privilegiert und durch die Einlagensicherung geschützt sind. Pro Kunde sind also maximal bis zu 200 000 Franken pro Finanzinstitut privilegiert.

Falls Sie in Anlagefonds investieren, sind Sie von einer Zahlungsunfähigkeit der Bank weniger betroffen, da Wertschriften als Sondervermögen gelten und nicht in die Konkursmasse fallen.

Mythos 3

In einem 3a-Konto kann maximal nur 50 Prozent in Aktien investiert werden

Falsch – wobei diese Annahme auf den ersten Blick gerechtfertigt erscheint. So schreibt doch die auf dem entsprechenden Gesetz basierende Verordnung genau diese Beschränkung vor. Die gleiche Verordnung sieht jedoch bei ausreichender Diversifikation Erweiterungsmöglichkeiten vor.

Mit dem UBS Vitainvest 75 und dem UBS Vitainvest 100 verfügt UBS über Anlagefonds mit mehr als 50 Prozent Aktienanteil. Diese Vitainvest Fonds bieten höhere Ertragschancen, was jedoch mit einem höheren Risiko bzw. höheren Wertschwankungen verbunden ist. Sie eignen sich für Anleger mit ausreichender Risikofähigkeit und einem entsprechend langen Anlagehorizont.

Mythos 4

3a-Anlagefonds müssen zwingend bei Pensionierung verkauft werden

Falsch. Wenn Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreicht haben, zahlen die meisten Banken das 3a-Guthaben automatisch aus. Das wäre ein Nachteil, wenn sich die Börse ausgerechnet dann in einem Tief befindet und die Anlagefonds in einem ungünstigen Moment verkauft werden müssten.

Bei UBS haben Sie die Möglichkeit, Ihre 3a-Wertschriften bei der Pensionierung kostenlos in Ihr freies Wertschriftendepot zu übertragen. Dann entscheiden Sie selbst, wann der richtige Zeitpunkt für den Verkauf des Anlagefonds ist.

Mythos 5

Eine arbeitslose Person darf nicht in die Säule 3a einzahlen

Falsch. Solange die als arbeitslos gemeldete Person Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) bezieht, kann sie Beiträge in die Säule 3a einzahlen. Erhält die als arbeitslos gemeldete Person ein Taggeld von mindestens 84.70 Franken (2024), ist sie bei der Auffangeinrichtung BVG obligatorisch gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert (der Sparprozess zur Altersvorsorge kann bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig weitergeführt werden).

Damit kann diese Person bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag (7056 Franken, Stand 2024) einzahlen. Sobald man ausgesteuert ist, dürfen keine weiteren Einzahlungen in die Säule 3a mehr geleistet werden.