Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt der Austritt aus der Pensionskasse. Treten Sie eine neue Arbeitsstelle an, können Sie das angesparte Pensionskassenguthaben an die neue Pensionskasse überweisen lassen. Ansonsten müssen Sie das Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto zwischenparkieren, sofern Sie das Pensionierungsalter noch nicht erreicht haben..

Mit der Freizügigkeit von Steuervorteilen profitieren

Auf dem Freizügigkeitskonto ist Ihr Vorsorgekapital sicher aufgehoben, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder unterbrechen. Das Vorsorgeguthaben sowie die Zins- und Kapitalerträge unterliegen bis zum Bezug der Leistung nicht der Vermögens- und Einkommenssteuer. Das Guthaben kann bis auf wenige Ausnahmen frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter und maximal fünf Jahre danach bezogen werden.

Das Pensionskassenguthaben splitten

Freizügigkeitsgelder können Sie grundsätzlich nur als gesamtes Kapital beziehen. Ein Teilbezug ist nicht möglich. Deshalb kann es ratsam sein, die Austrittsleistung von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen zu verteilen. Dadurch schaffen Sie sich willkommene Flexibilität für einen gestaffelten Bezug bei der Pensionierung und können die Steuerbelastung optimieren. Teilen Sie Ihrer aktuellen Pensionskasse rechtzeitig mit, dass Sie die Austrittsleistung splitten möchten.

Übrigens: Pensionskassen investieren Ihre Vorsorgegelder in Wertschriften. Durch unsere UBS Vitainvest Vorsorgefonds können Sie das Vorsorgeguthaben der 2. Säule auch bei der Freizügigkeitseinrichtung weiterhin anlegen. Dadurch nehmen Sie an der Entwicklung der Finanzmärkte teil und profitieren so langfristig von höheren Ertragschancen.