Ein Paar berechnet den Marktwert einer Immobilie, um zu wissen wieviel sie beim Bieterverfahren bieten sollen.
Bild: UBS

In der Schweiz wechseln mittlerweile viele Immobilien im sogenannten Bieterverfahren den Besitzer. Ein solches beginnt idealerweise so: Der Verkäufer schreibt seine Immobilie aus und gibt den Mindestkaufpreis sowie alle relevanten Informationen zum Objekt an: Lage, Grösse, Baujahr, Grundriss. Zudem bestimmt er im Minimum einen Termin, an dem Interessentinnen und Interessenten die Immobilie besichtigen können.

Jetzt treten die potenziellen Käuferinnen und Käufer in Aktion: Nach der Besichtigung haben sie in der Regel zwei bis drei Wochen Zeit, ihre ersten Gebote abzugeben. Daraufhin kommuniziert der Verkäufer das höchste Gebot. Wer mithalten kann und möchte, bietet erneut, bis die vereinbarte Anzahl Bieterrunden erreicht ist – in der Regel sind es zwei bis vier. Je nach Bedarf folgen Nachverhandlungen, Zusatzfragen zu Garantien am Bau oder weitere Besichtigungen. Im Unterschied zur herkömmlichen Versteigerung sind die Gebote für die Interessenten nicht bindend.

Ein faires Bieterverfahren ist transparent

Im Bieterverfahren sind Verkäuferinnen und Verkäufer nicht verpflichtet, einen Mindestkaufpreis für ihre Immobilie zu nennen. Zudem – bei Renditeobjekten ist das die Regel – kommt es vor, dass es für das Erstangebot keine Besichtigungsmöglichkeit gibt. Ein faires Bieterverfahren ist in erster Linie transparent. Es sollten auch von Anfang an klare Angaben zum Ablauf und zum zeitlichen Rahmen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, ist von der Teilnahme am Verfahren abzuraten.

Sonderfall Zwangsversteigerung

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkauft, möchte dafür einen möglichst hohen Preis erzielen. Anders ist die Situation, wenn der Besitzer oder die Besitzerin einer Immobilie zahlungsunfähig wird und es zu einer Zwangsversteigerung kommt. Hausversteigerungen finden in der Schweiz fast täglich statt und sind eine Chance für Schnäppchenjäger. Denn: Die Verkaufspreise der versteigerten Immobilie können deutlich unter den gängigen Marktpreisen liegen.

Professionelle Beratung, Schnelligkeit, Coolness

Wenn Sie ein Objekt erwerben wollen und sich in einem Bieterverfahren befinden, sollten Sie insbesondere diese drei Punkte berücksichtigen:

  • Expertinnen und Experten der Bank beiziehen. Wir legen mit Ihnen zusammen möglichst vor dem Besichtigungstermin Ihre Finanzierungsstrategie und Ihr Budget fest. Zudem klären wir für Sie den zweiten entscheidenden Punkt: Was ist ein fairer Preis für die Immobilie? Für Laien ist dies oft schwer einschätzbar. Wir bewerten Ihr Wunschobjekt und unterstützen Sie so dabei, Ihr Gebot festzulegen.
  • Schnell reagieren. Stehen Sie bei der Besichtigung tatsächlich in Ihrem Traumhaus, sollten Sie nicht lange warten und uns umgehend mitsamt der vollständigen Verkaufsdokumentation aufsuchen. Das Wichtigste jetzt: die Finanzierungsbestätigung (= Hypothekarentscheid oder auch Finanzierungszusage), die beglaubigt, dass Sie Ihr Gebot finanzieren können. Wir sorgen dafür, dass Sie die benötigen Dokumente rasch und zuverlässig geprüft erhalten.
  • Cool bleiben. Je nach Konkurrenz bedeutet das Bieten auf ein Haus auch Druck, der Sie zu emotionalen Entscheidungen verleiten könnte. In der Euphorie lässt man sich allenfalls dazu hinreissen, nochmals 20 000 Franken aus der Haushaltsreserve auf den Tisch zu legen. Es ist deshalb ratsam, sich an jenes Budget zu halten, das die Bieterinnen und Bieter gemeinsam mit unseren Experten festgelegt haben.

Bieterverfahren? Wir unterstützen Sie

Darum kümmern sich unsere Expertinnen und Experten

  • Umfassende Finanzierungsberatung: Gemeinsam mit Ihnen finden wir die für Sie passende Finanzierungsstrategie – individuell auf Ihre finanzielle Situation und Bedürfnisse abgestimmt.
  • Professionelle Objektbeurteilung: Ist der Preis fair und realistisch? Wir bewerten Ihr Wunschobjekt.
  • Finanzierungsbestätigung: Wir setzen auf eine fundierte Prüfung Ihrer Anfrage und stellen benötigte Dokumente schnellstmöglich aus.

Wichtig: Nicht immer gewinnt das höchste Gebot

Zumal: Nicht in jedem Fall geht es nur ums Geld. Verkäufern kann es durchaus wichtiger sein, einer Familie mit Kindern den Zuschlag zu geben, als einer kaufkräftigen Investorengruppe. Auch Sympathie kann den Ausschlag geben: Ein persönliches Bewerbungsschreiben und ein Gespräch bei der Besichtigung können Gold wert sein. Wer über kein unendlich grosses Budget verfügt, sollte sich also nicht entmutigen lassen. In einem transparenten Prozess steht das Ziel des Verkäufers oder der Verkäuferin ohnehin genauso von Anfang an fest wie etwa die Dauer des Verfahrens.

Konkrete Vorteile für Käufer

In erster Linie ist das Bieterverfahren natürlich ein Instrument zugunsten des Verkäufers. Trotzdem hat es auch für potenzielle Käuferinnen und Käufer konkrete Vorteile. So kann der Kauf etwa um einiges schneller gehen als durch die Vermittlung von Maklern, vor allem, wenn das Verfahren online abläuft. Zudem kann das Mitbieten anderer Interessenten nicht nur Konkurrenz, sondern auch Sicherheit bedeuten. Da Sie nicht die einzige Person sind, die erwägt, das Objekt zu kaufen.

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