Immobilienkauf
Kauf von Wohneigentum: So gehen Sie vor
In unserer Checkliste lesen Sie Punkt für Punkt, was Sie tun müssen, damit alles nach Plan läuft.
von Jürg Zulliger
22. Aug. 2019
Objektprüfung
Es gibt zahlreiche Punkte, die Sie vor der Wahl Ihres Objekts kritisch prüfen sollten. Wir haben sie auf der Checkliste «Wohneigentum: Wichtige Punkte und Anforderungen bei der Objektsuche» zusammengestellt.
Benötigte Unterlagen
Stellen Sie die Unterlagen für das Beratungsgespräch mit der Bank zusammen. Das Merkblatt: «Wohneigentum: Checkliste der benötigten Unterlagen für das Beratungsgespräch» unterstützt Sie dabei.
Checkliste «Wohneigentum: Wichtige Punkte und Anforderungen bei der Objektsuche»
Merkblatt: «Wohneigentum: Checkliste der benötigten Unterlagen für das Beratungsgespräch»
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Kundenberater oder Ihrer Kundenberaterin bei der Bank. Sie klären, ob die finanziellen Rahmenbedingungen erfüllt sind und welche Hypothek für Sie geeignet ist. Je nach Kaufvariante sind Reservationsgebühren oder Anzahlungen zu leisten.
Vertrag
In der Regel erstellt ein Notar den Vertrag. Dieser beinhaltet im Wesentlichen Kaufpreis, Anzahlungen, Zahlungsmodalitäten, Handänderungsgebühren und den Termin der Eigentumsübertragung. Der Vertrag sollte vor dem Notariatstermin vorliegen, damit Sie genügend Zeit haben, ihn gründlich zu prüfen – allenfalls lassen Sie sich dabei unterstützen, beispielsweise durch Ihren Kundenberater oder Ihre Kundenberaterin.
Schuldbrief
Gleichzeitig stellt das Grundbuchamt oder das Notariat – meist auf Veranlassen der Bank – als Sicherheit der Hypothek einen Schuldbrief aus oder erhöht einen bestehenden. Der Schuldbrief muss mindestens die Summe der Hypothekarforderung abdecken.
Notariatstermin
Ein Immobilienkauf ist nur mit einer notariellen Beglaubigung rechtsgültig. Beim Notar besteht die Gelegenheit, noch einmal auf Details des Vertrags einzugehen. Die Finanzierung muss zu diesem Zeitpunkt jedoch geregelt sein.
Eigentumsübertragung
Rechtlich sind Sie erst dann Eigentümer, wenn Sie als solcher im Grundbuch eingetragen sind.
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