Schweizer Bankkundengeheimnis

Am 13. März gab die Schweiz bekannt, dass sie den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen übernehmen wird. Dieser globale Standard wurde kürzlich auch von allen wichtigen Offshore-Finanzplätzen der Welt anerkannt, einschliesslich Singapur, Hongkong, Luxemburg, Liechtenstein und Monaco. Dabei bleibt das legitime Recht auf Schutz der Privatsphäre unserer Kunden weiterhin gewahrt.

Die Position von UBS

  • Wie die Schweizer Regierung erklärt hat, bleibt das legitime Recht auf Schutz der Privatsphäre von Bankkunden gewahrt. UBS steht voll und ganz hinter dieser Position.

  • Die Schweiz übernimmt ein Regelwerk, das sich als globaler Standard etabliert. Sie hat mehrmals betont, wie wichtig es ist, dass für alle internationalen Finanzzentren die gleichen Regeln gelten.

  • Die Schweiz hat erklärt, dass sie den automatischen Informationsaustausch nicht übernehmen und unspezifische «Fishing Expeditions» durch ausländische Behörden nicht zulassen wird. Ermöglicht wird der Informationsaustausch mit anderen Ländern im Einzelfall und bei Vorliegen einer konkreten und begründeten Anfrage.

  • Dieser politische und legislative Prozess drückt den Willen des schweizerischen Bundesrates aus, die Zusammenarbeit mit anderen Ländern bei der Bekämpfung von Steuervergehen zu verbessern und betreffend die Besteuereung von Zinserträgen den Dialog mit Staaten ausserhalb der EU und der EFTA aufzunehmen.

  • UBS wird diese Grundsätze respektieren und unterstützt die Absichten des Bundesrats.

Hintergrundinformationen

  • Medienmitteilung des Schweizer Bundesrates [ Deu | Eng | Fra | Ita ]

  • Medienmitteilung der Schweizerischen Bankiervereinigung [ Deu | Eng | Fra | Ita ]

  • Dossier des Eidgenössischen Finanzdepartements zum Bankkundengeheimnis
    [ Deu | Eng | Fra | Ita ]

  • Video-Botschaft von Bundespräsident H.-R. Merz [ Deu | Fra | Ita ]