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Änderungen bei der Pensionskasse der UBS in der Schweiz
Bei der Pensionskasse der UBS in der Schweiz treten ab 2007 Änderungen in Kraft. Damit stellt UBS für ihre Mitarbeiter weiterhin ein langfristig kompetitives Pensionskassensystem sicher. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Pensionskasse wird nachhaltig gestärkt, ohne dass für die Versicherten höhere Beiträge anfallen.Die mit diesen Änderungen verbundenen Mehrbeiträge von jährlich rund CHF 100 Millionen werden vollumfänglich von UBS finanziert. Die Pensionskasse der UBS übernimmt aus ihren Reserven einen einmaligen Betrag von rund CHF 760 Millionen.
Die Pensionskasse der UBS (PK UBS) und UBS haben
verschiedene Änderungen beschlossen, welche ab 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Die PK UBS wird den Rentenplan vom Leistungsprimat in ein Beitragsprimat
umwandeln, den technischen Zinssatz von 4% auf 3,5% anpassen und den AHVKoordinationsabzug
senken.
Mit diesen Massnahmen verfolgen die PK UBS und UBS das Ziel, das sehr gute und
kompetitive Leistungsniveau der Pensionskasse langfristig zu sichern und ihre
finanzielle Sicherheit zu stärken. Die Versicherten können künftig von guten
Anlageresultaten profitieren, tragen aber auch die Anlagerisiken.
Mit der Anpassung des technischen Zinssatzes erfolgt eine einmalige
Deckungskapitalaufstockung und die zukünftigen Beiträge werden erhöht. Damit
soll ermöglicht werden, dass das heutige Leistungsniveau auch bei tieferen
Anlageerträgen aufrechterhalten werden kann. Die PK UBS übernimmt die
einmaligen Kosten der Deckungskapitalaufstockung von rund CHF 760 Millionen
zulasten ihrer Wertschwankungsreserve von CHF 4,6 Milliarden.
Damit für die Versicherten keine höheren Beiträge anfallen, finanziert UBS
vollumfänglich die durch diese Massnahmen bedingten jährlichen Mehrbeiträge
von rund CHF 100 Millionen. Der erfolgswirksame Aufwand von UBS für die PK
UBS wird ab 2007 um diesen Betrag steigen. Der erfolgswirksame Aufwand
betrug im Jahr 2005 CHF 468 Millionen.
Die Änderungen im Einzelnen:
Der technische Zinssatz, mit welchem die künftigen Verpflichtungen der Pensionskasse bewertet werden, wird von heute 4% auf 3,5% gesenkt. Mit einer Erhöhung des Deckungskapitals sowie Mehrbeiträgen besteht die Möglichkeit, bei einer Kapitalverzinsung von durchschnittlich 3,5% weiterhin das gleiche Leistungsniveau zu erreichen. Die einmaligen Kosten für die Aufstockung des Deckungskapitals werden von der PK UBS finanziert. UBS trägt die wiederkehrenden Mehrbeiträge.
Der heutige Rentenplan nach Leistungsprimat wird in ein Beitragsprimat umgewandelt. Die Altersrente berechnet sich künftig aus dem Altersguthaben, das aus den Beiträgen und der vom Anlageergebnis abhängigen Verzinsung gebildet wird. Das neue Vorsorgemodell soll zu gleichen Altersleistungen wie im heutigen Leistungsprimat - das heisst 65% des versicherten Salärs bei Pensionierung - führen. Dieses Leistungsziel kann indessen je nach Anlageergebnissen und individueller Salärentwicklung künftig über- oder unterschritten werden.
Am Tag der Umstellung vom Leistungs- zum Beitragsprimat entspricht das Startkapital im Beitragsprimat dem zur Erreichung des Leistungsziels benötigten Deckungskapital. Durch den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat entstehen für die Versicherten keine höheren Beiträge.
Die Leistungen im Fall von Invalidität und Tod werden nach wie vor nach dem Prinzip des Leistungsprimats versichert. So beträgt die Invalidenrente 65% des versicherten Salärs.Der AHV-Koordinationsabzugs von heute maximal CHF 34'457 wird auf künftig maximal CHF 22'575 gesenkt. Dadurch steigen die versicherten Saläre und damit auch die jährlichen Beiträge und Leistungen. Die höheren Beiträge werden ebenfalls von UBS übernommen. Infolge des höheren versicherten Salärs verbessert sich die Kapitalbildung und damit die spätere Altersleistung.
Die PK UBS und UBS sind überzeugt, dass mit diesen Schritten die sehr guten und
kompetitiven Leistungen der Pensionskasse langfristig gesichert werden können.
UBS hat sich zudem entschieden, den Rentnern der PK UBS in der Schweiz als
freiwillige Einmalzahlung im April 2006 eine zusätzliche Monatsrente zukommen
zu lassen im Betrag von insgesamt CHF 54 Millionen.
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