Wir erfüllen alle relevanten rechtlichen und regulatorischen Corporate-Governance-Anforderungen in der Schweiz, denen wir unterliegen. Dazu gehören insbesondere die Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange (SIX) sowie die Standards des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance, einschliesslich des Anhangs mit Empfehlungen zur Vergütung von Verwaltungsrat und oberstem Management.
UBS verfügt über zwei streng getrennte Führungsgremien, wie dies von der schweizerischen Bankengesetzgebung vorgeschrieben ist. Die Trennung der Verantwortlichkeiten zwischen Verwaltungsrat und Konzernleitung ist im Organisationsreglement klar geregelt. Der Verwaltungsrat entscheidet auf Vorschlag des Group Chief Executive Offiver (Group CEO) über die Strategie des Konzerns und überwacht die Geschäftstätigkeit, während die Konzernleitung unter dem Vorsitz des Group CEO die operative Führung wahrnimmt. Die Funktionen des Verwaltungsratspräsidenten einerseits und des Group CEO andererseits sind zwei verschiedenen Personen übertragen, damit die Gewaltentrennung gewährleistet ist. Diese Struktur schafft eine gegenseitige Kontrolle («Checks and Balances») und macht den Verwaltungsrat vom Tagesgeschäft des Unternehmens unabhängig, für das die Konzernleitung unter der Führung des Group CEO die Verantwortung trägt. Niemand kann Mitglied beider Gremien sein.
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