UBS Freizügigkeitsstiftung
Die Erhaltung Ihres Vorsorgeschutzes aus der 2. Säule

Möchten Sie für eine gewisse Zeit im Ausland arbeiten und verlassen Ihre derzeitige Pensionskasse? Unterbrechen Sie Ihre Berufstätigkeit zugunsten einer Weiterbildung oder für eine Babypause? Sind Sie selbstständig erwerbend und haben Ihr Vorsorgeguthaben nicht für die Firmengründung verwendet? Oder können Sie Ihre Austrittsleistung aus der beruflichen Vorsorge nur teilweise auf die neue Pensionskasse übertragen und möchten das überschüssige Guthaben anlegen?

In all diesen und weiteren Fällen kann Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) nicht oder nur teilweise an eine neue Pensionskasse überwiesen bzw. in der bisherigen Pensionskasse belassen werden. Das Angebot der UBS Freizügigkeitsstiftung sichert Ihnen innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Erhaltung des Vorsorgeschutzes, damit Sie beruhigt in die Zukunft blicken können.

Weitere Informationen zu UBS Freizügigkeitsstiftung erhalten Sie unter folgenden Links im Internetbereich für UBS-Privatkunden.