Freizügigkeitsstiftung

Die einfache und sichere Entlastung

Mit verschiedenen bedürfnisgerechten Leistungen entlastet die UBS Freizügigkeitsstiftung die Verantwortlichen von Vorsorgeeinrichtungen in der Administration bei Eintritt und Austritt von Vorsorgenehmern.

Unser Angebot auf einen Blick

Beim Austritt von Vorsorgenehmern können Personalvorsorgeeinrichtungen einfach und unkompliziert ein Konto bei unserer Freizügigkeitsstiftung eröffnen und das Freizügigkeitsguthaben überweisen. Ebenso einfach erfolgt die Weitervergütung der Guthaben von der UBS Freizügigkeitsstiftung zur neuen Pensionskasse.

Ihre Vorteile mit der UBS Freizügigkeitsstiftung

  • Die Überweisung der Freizügigkeitsgelder an die UBS Freizügigkeitsstiftung entlastet Sie von Administration.
  • Vorsorgeeinrichtungen mit jährlich mehr als 100 Kontoeröffnungen profitieren von unserer B2B-Lösung UBS FZdirect(PDF, 155 KB).
  • Klar definierte Abläufe
  • Sie erhalten von uns Informationsmaterial für Ihr Personal.
  • Der Vorsorgenehmer erhält nach der Kontoeröffnung Zugang zu Publikationen mit allen Informationen zur Vorsorge und kann einen Termin für eine kostenlose UBS - Vorsorgeberatung vereinbaren.

Freizügigkeitskonto eröffnen

Ein Freizügigkeitskonto ist in zwei Fällen zu eröffnen: Zum einen, wenn das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeitenden endet, die Freizügigkeitsleistung jedoch nicht sofort oder nur teilweise an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden kann. Zum anderen bei einem Lohnrückgang unter die versicherungspflichtige Mindesthöhe.

Freizügigkeitsguthaben überweisen

Die Überweisung des Freizügigkeitsguthabens auf das Sammelkonto der UBS Freizügigkeitsstiftung können Sie via UBS e-banking oder mit einem Einzahlungsschein vornehmen. Die UBS Freizügigkeitsstiftung schreibt dann den Betrag dem individuellen Freizügigkeitskonto des Vorsorgenehmers gut und schickt Ihnen und dem Vorsorgenehmer eine Bestätigung.

Mit Einzahlungsschein überweisen
Bankkonto:*
UBS Switzerland AG, CH-8098 Zürich
zugunsten: CH81 0023 0230 1011 8870 0
Freizügigkeitsstiftung der UBS AG
CH-4002 Basel

* Bei der Überweisung auf unser Postkonto verwenden Sie bitte zusätzlich die Konto-Nr. 80-2-2

Freizügigkeitsguthaben weitervergüten

Tritt ein Vorsorgenehmer in Ihre Personalvorsorgeeinrichtung ein und will sein Freizügigkeitsguthaben von der UBS Freizügigkeitsstiftung an Ihre Personalvorsorgeeinrichtung überweisen, veranlassen wir die Weitervergütung des Freizügigkeits-Guthabens.

Weitervergütung per Post

Drucken Sie den Antrag aus und senden Sie ihn per Post an

Freizügigkeitsstiftung der UBS AG
Postfach
8098 Zürich

Sie und der Vorsorgenehmer erhalten von der UBS Freizügigkeitsstiftung eine Bestätigung der Kontoschliessung. Im E-Banking können Sie einfach überprüfen, ob das erwartete Freizügigkeitsguthaben auf dem Konto Ihrer Vorsorgeeinrichtung eingegangen ist.