IBAN und BIC
Wichtige Standards im Zahlungsverkehr
Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine international standardisierte Kontonummer, anhand derer sich die drei wesentlichen Merkmale einer Bankbeziehung, nämlich das Land, das Finanzinstitut und die Kontonummer auf Anhieb eindeutig bestimmen lassen. Der BIC (Bank Identifier Code) dient zur Identifizierung der Bank des Begünstigten. Dank der Angabe von IBAN und BIC kann eine Zahlung automatisch ohne manuelle Bearbeitung verarbeitet werden. Der BIC wird lediglich für grenzüberschreitende Zahlungen benötigt.
Bereits heute verlangen die europäischen Banken im Zahlungsverkehr die Angabe von IBAN und BIC des Empfängers. Wenn IBAN und BIC im Zahlungsauftrag fehlen, verrechnet die Empfängerbank zusätzliche Fremdkosten, da eine solche Zahlung eine vollautomatische Verarbeitung verhindert. Diese Fremdkosten werden dem Auftraggeber weiterverrechnet. Darüber hinaus hat die Empfängerbank sogar das Recht, grenzüberschreitende Zahlungen ohne IBAN und BIC zurückzuweisen.
Seit Anfang 2008 drängt das Swiss Payments Council der Schweizer Banken (SIX Interbank Clearing) darauf, die IBAN konsequent auch in der Schweiz zu nutzen. In der Schweiz werden Zahlungen ohne IBAN momentan noch ohne zusätzliche Fremdkosten abgewickelt. Allerdings ist es möglich, dass bereits in den nächsten Jahren auch bei Inlandszahlungen ohne IBAN zusätzliche Kosten verrechnet werden.
Stellen Sie daher Ihren gesamten Zahlungsverkehr auf IBAN und/oder BIC um. Sind Ihnen IBAN des Begünstigten oder BIC der Begünstigtenbank nicht bekannt bzw. sind diese nicht auf der Rechnung aufgeführt, dann fragen Sie beim Begünstigten nach.
Wenn Sie Rechnungen versenden, geben Sie dem Zahlungspflichtigen bitte Ihre IBAN und/oder BIC an. Beide Angaben sind auf Ihrem Papier-Kontoauszug oder im UBS e-banking sowie im UBS Multimat ersichtlich. Die IBAN finden Sie darüber hinaus auch auf Ihrer UBS Maestro Card.
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