Wohneigentumsförderung
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Freizügigkeitsguthaben für selbst genutztes Wohneigentum zu verwenden. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Ferienhäuser und -wohnungen sowie Zweitwohnsitze.
Neben dem Erwerb oder der Erstellung eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben auch für eine entsprechende Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft, für die Amortisation von Hypotheken oder für eine Renovation verwenden. Zu diesem Zweck ist ein Vorbezug oder eine Verpfändung der Gelder möglich.
Die Grafik zeigt Ihnen die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten:
Berechnen Sie das nach einem Vorbezug zur Verfügung stehende Kapital nach Steuern:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen das vorbezogene Kapital bei der Pensionierung nicht mehr zur Verfügung steht.
Finden Sie hier ein Beispiel für ein Berechnungsmodell:
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