UBS Fiscakonto
Vorsorgen und Steuern sparen

Das UBS Fiscakonto bildet die Grundlage für Ihre UBS Vorsorgelösung zum steuerbegünstigten Sparen (Säule 3a) für alle steuerpflichtigen Personen mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen.

Steuervorteile

  • Einzahlungen auf das UBS Fiscakonto können bis zum jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (Erwerbstätige mit Pensionskasse:
    max. 6739 CHF, Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20% des Erwerbseinkommens,
    max. 33 696 CHF).

  • Keine Vermögenssteuer auf dem Vorsorgeguthaben.

  • Zins- und Kapitalerträge sind während der Vorsorgedauer steuerfrei.

  • Besteuerung bei Kapitalauszahlung: im Bund und Kanton getrennt vom übrigen Einkommen zu einem privilegierten Steuersatz.

Finanzberatungstools

Weitere Vorteile

  • Fondsanlagen als attraktive Ergänzung

  • Verwendung für selbst genutztes Wohneigentum

  • Keine Einzahlungsverpflichtung

  • Spesenfreie Konto- und Depotführungen

  • Vorzugsverzinsung

  • UBS KeyClub: Punkte sammeln für attraktive Prämien

Hinweis: Bei den «Basisangeboten Zahlen und Sparen» ist das UBS Fiscakonto inbegriffen.

Bezugsmöglichkeiten

Das Kapital ist bis 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters auf dem UBS Fiscakonto gebunden. Sie können es aber in folgenden Fällen vorzeitig beziehen:

  • Zur Verwendung für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum.

  • Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.

  • Bei endgültigem Verlassen der Schweiz (Auswanderung).

  • Bei Erwerbsunfähigkeit, d.h. mit Bezug einer ganzen Invalidenrente.

  • Bei Verwendung der Auszahlung für den Einkauf in eine andere Vorsorgeeinrichtung.

  • Im Todesfall des Vorsorgenehmers. (Die Begünstigung im Todesfall ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Eine Änderung der Begünstigtenordnung ist in beschränktem Mass möglich.)