UBS Fiscakonto
Vorsorgen und Steuern sparen
Das UBS Fiscakonto bildet die Grundlage für Ihre UBS Vorsorgelösung zum steuerbegünstigten Sparen (Säule 3a) für alle steuerpflichtigen Personen mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen.
Einzahlungen auf das UBS Fiscakonto können bis zum jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (Erwerbstätige mit Pensionskasse:
max. 6739 CHF, Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20% des Erwerbseinkommens,
max. 33 696 CHF).Keine Vermögenssteuer auf dem Vorsorgeguthaben.
Zins- und Kapitalerträge sind während der Vorsorgedauer steuerfrei.
Besteuerung bei Kapitalauszahlung: im Bund und Kanton getrennt vom übrigen Einkommen zu einem privilegierten Steuersatz.
Finanzberatungstools
Fondsanlagen als attraktive Ergänzung
Verwendung für selbst genutztes Wohneigentum
Keine Einzahlungsverpflichtung
Spesenfreie Konto- und Depotführungen
Vorzugsverzinsung
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Hinweis: Bei den «Basisangeboten Zahlen und Sparen» ist das UBS Fiscakonto inbegriffen.
Das Kapital ist bis 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters auf dem UBS Fiscakonto gebunden. Sie können es aber in folgenden Fällen vorzeitig beziehen:
Zur Verwendung für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum.
Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
Bei endgültigem Verlassen der Schweiz (Auswanderung).
Bei Erwerbsunfähigkeit, d.h. mit Bezug einer ganzen Invalidenrente.
Bei Verwendung der Auszahlung für den Einkauf in eine andere Vorsorgeeinrichtung.
Im Todesfall des Vorsorgenehmers. (Die Begünstigung im Todesfall ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Eine Änderung der Begünstigtenordnung ist in beschränktem Mass möglich.)
Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern nicht zugänglich. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
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