Wohneigentumsförderung
Der Vorbezug des Fisca-Guthabens für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Amortisation von Hypothekardarlehen macht das Fisca Vorsorgesparen auch für jüngere Sparer äusserst interessant. Ein Vorbezug für Wohneigentumsförderung kann alle 5 Jahre geltend gemacht werden.
Vorbezug für Erwerb oder Renovation von selbst bewohntem Wohneigentum (keine Ferienwohnungen).
Vorbezug für die direkte Amortisation von Hypothekardarlehen: Somit wird ein Teil der Hypothekarschuld zurückbezahlt.
Indirekte Amortisation von Hypothekardarlehen und Verpfändung des Vorsorgeguthabens: Die jährlichen Amortisationszahlungen werden nicht zur Verringerung des Hypothekardarlehens verwendet, sondern auf das Vorsorgekonto einbezahlt. Sie profitieren vom doppelten Steuervorteil: Abzug der Schuldzinsen und der jährlichen Einlagen auf das Fiscakonto und damit Reduktion des steuerbaren Einkommens.
Berechnen Sie das nach einem Vorbezug zur Verfügung stehende Kapital nach Steuern:
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