Steuern

Immobilienbesitz ist steuerrelevant. Folgende Steuern müssen bei Privatvermögen berücksichtigt werden:

     

Beim Kauf

Während des Besitzes

Beim Verkauf

Handänderungssteuer
 
Je nach Kanton

  • von Käufer, Verkäufer oder von beiden hälftig zu tragen

  • bis zu 3% des Verkaufspreises

  • zum Teil keine (Kanton Zürich)

Einkommenssteuer
 
Vereinnahmte Mieterträge sind steuerbar. Bei selbst genutztem Wohneigentum wird ein (fiktiver) Eigenmietwert zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet, Schuldzinsen können abgezogen werden (begrenzt auf Bruttovermögenserträge plus CHF 50 000).

Grundstückgewinnsteuer
 
Kantonal/kommunal. Kurze Besitzdauer wird erheblich höher, lange Besitzdauer privilegierter besteuert (Beispiel Kanton Zürich: 50% Zuschlag, falls Besitzdauer unter 1 Jahr).

Grundbuch- und Notariatsgebühren
 
Kantonal unterschiedlich bis zu rund 1%, meist auf dem Verkehrswert erhoben.

Indirekte Amortisation
 
Der auf ein Säule-3a-Konto einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen und später für die Amortisation der Hypothek eingesetzt werden. Der Bezug der Säule 3a ist steuerlich privilegiert.

Handänderungssteuer
 
Je nach Kanton

  • von Käufer, Verkäufer oder von beiden hälftig zu tragen

  • bis zu 3% des Verkaufspreises

  • zum Teil keine (Kanton Zürich)

 

Renovationen/Unterhalt
 
Werterhaltende (nicht aber wertvermehrende) Aufwendungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Entweder als Pauschale oder die effektiven Aufwendungen

Grundbuch- und Notariatsgebühren
 
Kantonal unterschiedlich, meist auf dem Verkehrswert erhoben bis zu rund 1%.

Wichtig: Die Art der Steuererhebung und die Steuersätze sind abhängig vom Standort der Immobilie. Diese Tabelle gibt nur eine grobe Übersicht. Eine vertiefte Analyse des konkreten Falles unter Berücksichtigung von kantonalen Besonderheiten ist unumgänglich.