Verkauf/Wechsel von
Wohneigentum
Güter- und Erbrecht

Die meisten Wohneigentümer haben den grössten Teil ihres Vermögens in das eigene Haus oder die eigene Wohnung investiert. Im Todesfall kann das für den hinterbliebenen Ehepartner zu finanziellen Problemen führen, sofern weitere Erben ausbezahlt werden müssen. Eine güter- und erbrechtliche Regelung kann dies verhindern.

Die häufigste Form des Güterstandes in der Ehe ist die Errungenschaftsbeteiligung. Dabei wird beispielsweise im Todesfall des Ehemanns das Vermögen wie folgt aufgeteilt:

Güter- und Erbrecht

Im Todesfall eines Ehepartner haben die Kinder Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses (Eigengut + halber Anteil der Errungenschaft). Diese Auszahlung kann den überlebenden Ehepartner vor Probleme stellen, da der grösste Teil des Vermögens in das Eigenheim investiert ist. Falls es die aktuelle Belehnung zulässt, kann die Hypothek erhöht werden, was jedoch zu einer höheren Zinsbelastung führt. Die andere Alternative wäre der Verkauf des Wohneigentums.

Mit einem Ehe- und/oder Erbvertrag kann beispielsweise geregelt werden, dass die gesamte Errungenschaft beim Tod eines Partners an den Überlebenden geht.
Interessieren Sie sich für eine güter- und erbrechtliche Regelung, so empfehlen wir Ihnen einen Notar oder Rechtsanwalt zu kontaktieren.