Verkauf/Wechsel von Wohneigentum
Grundsätzliches
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen will, dem empfehlen wir, die Verkaufsplanung frühzeitig strukturiert anzugehen.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte einer optimalen Immobilien-Verkaufsplanung:
Ist der erzielte Verkaufserlös höher als die ursprünglichen Anlagekosten, fällt Grundstückgewinnsteuer an. Der Kapitalgewinn auf einer privaten Liegenschaft ist von der direkten Bundessteuer befreit, wird aber im Standortkanton des Objektes besteuert.
Beabsichtigen Sie jedoch, innerhalb einer bestimmten, kantonal festgelegten Frist erneut Wohneigentum zu kaufen, kann der Aufschub der anfallenden Grundstückgewinnsteuer beantragt werden.
Beim Wechsel von Wohneigentum sollten Sie die Finanzierung des neuen Objekts frühzeitig planen. Damit können Sie vermeiden, dass Sie gleichzeitig Ihre bisherige und Ihre neue Liegenschaft finanzieren müssen. Häufig werden An- oder Teilzahlungen für das neue Objekt fällig, bevor das Kapital aus dem Verkauf zur Verfügung steht.
Kontaktieren Sie einen Makler, um gemeinsam mit ihm die für Sie optimale Lösung zu erarbeiten
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