Weitervergütung von Freizügigkeitsguthaben
Wann wird ein Freizügigkeits-Guthaben weitervergütet?
Tritt ein Vorsorgenehmer in Ihre Personalvorsorgeeinrichtung ein und will sein Freizügigkeitsguthaben, das bei der UBS Freizügigkeitsstiftung geführt wird, an Ihre Personalvorsorgeeinrichtung überweisen, veranlassen wir die Weitervergütung des Guthabens.
Sie können die für die Weitervergütung erforderlichen Daten in einem Online-Formular erfassen. Durch die elektronische Weiterleitung der Daten an die UBS Freizügigkeitsstiftung wird der Weitervergütungsvorgang beschleunigt. Zudem können Sie Ihre Kopie des Formulars ausdrucken und archivieren. Die in den Formularen erfassten Informationen werden verschlüsselt an die UBS Freizügigkeitsstiftung übermittelt.
Die UBS Freizügigkeitsstiftung schickt daraufhin Ihnen und dem Vorsorgenehmer eine Bestätigung der Kontoschliessung.
Wenn Sie wissen wollen, ob erwartete Freizügigkeitsguthaben auf dem Konto Ihrer Vorsorgeeinrichtung eingegangen sind, können Sie via e-banking die Bewegungen auf dem Konto Ihrer Vorsorgeeinrichtung abfragen.
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