Glossar Trade & Export Finance
Glossar (W)
Erklärung siehe unter «Lagerschein».
Auf der Handelsrechnung muss die Warenbeschreibung genau mit jener im Akkreditiv übereinstimmen. In allen anderen Dokumenten kann sie in allgemeinen Ausdrücken erscheinen, darf jedoch nicht im Widerspruch zur Warenbeschreibung im Akkreditiv sein. Siehe ERA Art. 18.
Warensendungen werden oft an die Bank des Importeurs adressiert. Damit diese Sendungen an ihn ausgeliefert werden können, stellt sie die Bank gegenüber dem bearbeitenden Spediteur/Frachtführer frei. In solchen Fällen muss sich der Importeur jedoch seiner Pflicht zur Aufnahme der entsprechenden Dokumente bewusst sein.
Erklärung siehe unter «EUR 1».
Erklärung siehe unter «Tratte».
Durch Unterschrift auf dem Wechsel eingegangene solidarische Haftung des Wechselbürgen bzw. des Avalisten für die Verpflichtung des eigentlichen Wechselschuldners. Andere Bezeichnung für Aval. «Bürgschaft».
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass UBS keine Avale in vorgenannter Form abgibt, sondern als separate, abstrakte Zahlungsverpflichtung in Form einer Garantie. Siehe auch unter «Bankgarantien».
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