Glossar Trade & Export Finance
Glossar (M)
Erklärung siehe unter «Broker».
Erklärung siehe unter «Konnossement».
Erklärung eines Schiffsoffiziers im Namen der Schifffahrtsgesellschaft, dass bestimmte Güter an Bord seines Schiffes in Empfang genommen worden sind. Kein Wertpapier. Wird als Zwischendokument bis zur Ausstellung des Konnossements verwendet.
Unter gewissen Umständen sind bei der Warenmenge Toleranzen gestattet. Siehe ERA Art. 30. Siehe auch unter «Circa (ca.)».
Variante 1 (Bankgarantie):
Garantieleistung zwecks Sicherstellung des Mietvertrages durch den Mieter. Absicherung in Form einer abstrakten Garantie oder einer Bürgschaft (Inland).
Geldmässige Garantieleistung zwecks Sicherstellung des Mietvertrages durch den Mieter. Wird von Banken in verzinslicher Kontoform verwahrt. Der Mieter kann über die Netto-Zinserträge verfügen.
Erklärung siehe unter «Mietergarantie».
Im Zuge der Globalisierung der Produktion aufkommende Finanzierungsform für (Kapital-) Güterexporte: Banken arrangieren Gesamtfinanzierung für Lieferungen, welche in verschiedenen Ländern produziert werden, in der Regel unter Beanspruchung der Exportrisikoversicherung der entsprechenden Länder (Exportkreditversicherung).
Transportdokument, das durch Frachtführer oder Multimodal Transport Operator ausgestellt ist und mindestens zwei Transportmittel (z.B. Lastwagen/Schiff, Bahn/Last-wagen) deckt. Siehe ERA Art. 19.
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