Glossar Trade & Export Finance
Glossar (H)
Rechnung des Begünstigten, die sich auf die gelieferte Ware resp. die erbrachte Leistung an den Käufer bezieht. Die Bezeichnung der Ware resp. der Leistung in der Rechnung muss mit jener im Akkreditiv genau übereinstimmen. In allen anderen Dokumenten kann die Waren- resp. Leistungsbezeichnung in allgemein gehaltenen Ausdrücken, die nicht im Widerspruch zum Beschrieb im Akkreditiv stehen, aufgeführt werden. Im Akkreditiv verlangte Vertragsformeln (Incoterms) werden auf der Handelsrechnung vermerkt. Siehe ERA Art. 18.
Im Lufttransport sind heute auch die so genannten «House Air Waybills (HAWB)» gebräuchlich. Sie werden durch Speditionsfirmen bei Luftfracht-Sammelsendungen ausgestellt. Die HAWB werden im Akkreditivgeschäft dem herkömmlichen AWB gleichgestellt, sofern daraus ersichtlich ist, dass der Aussteller selbst die Haftung als Frachtführer übernimmt oder als Agent eines namentlich genannten Frachtführers handelt. Siehe ERA Art. 14l.
Erklärung siehe unter «Haus-Luftfrachtbrief».
Erklärung siehe unter «Aufgeschobene Zahlung».
Erklärung siehe unter «Force majeure».
Erklärung siehe unter «Haus-Luftfrachtbrief»
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