Glossar Trade & Export Finance
Glossar (D)
Documents against Acceptance (Dokumente gegen Wechselakzept): Auftrag unter Inkasso, die Dokumente dem Bezogenen (Käufer) gegen Akzeptierung des auf ihn gezogenen Wechsels auszuhändigen.
Wechsel, der eine bestimmte Zeit nach dem Ausstelldatum fällig wird. Häufig im Überseeverkehr gebräuchlich. Auch Nachsichtwechsel genannt.
Erklärung siehe unter «Akkreditiv».
Erklärung siehe unter «An Deck».
Erklärung siehe unter «Cover Note».
Erklärung siehe unter «Benutzungsarten eines Akkreditivs».
Erklärung siehe unter «Akkreditiv».
Bedeutet das Risiko aus ausstehenden Forderungen und umfasst sowohl die Zahlungsunfähigkeit wie auch die Zahlungsunwilligkeit eines Schuldners. Durch die Eröffnung eines Akkreditivs tritt an die Stelle der Haftung des Käufers für ausstehende Forderungen diejenige der eröffnenden Bank. Für den Verkäufer liegt folglich das Delkredererisiko bei der eröffnenden Bank. Wird ein Akkreditiv durch die avisierende Bank bestätigt, so übernimmt diese gegenüber dem Begünstigten die Haftung. Für den Begünstigten sind dadurch sowohl das Delkredererisiko gegenüber der eröffnenden Bank als auch die Länderrisiken (Transfer- und politische Risiken) derselben ausgeschlossen.
Wird von der ausstellenden Bank direkt an den Begünstigten abgegeben. Siehe auch «indirekte Bankgarantie» und «Avisieren/avisierende Bank».
Der Begünstigte unter einem Akkreditiv hat die Möglichkeit, seine Forderung (Wechselakzept) zu diskontieren. Die Bank vergütet den Dokumentengegenwert, abzüglich Diskont.
Erklärung siehe unter «D/P».
Erklärung siehe unter «Akkreditiv».
Erklärung siehe unter «Inkasso».
Handelsrechnung, Transportdokument, Ursprungsnachweis, Packliste u.Ä., die unter einem Akkreditiv verlangt werden. Siehe ERA Art. 14 bis 28.
Erklärung siehe unter «Abweichungen in den Dokumenten».
Die gleiche Ware wird durch mehrere Versicherer für den gleichen Zeitraum, die gleiche Reise und gegen die gleichen Risiken gedeckt. Das Total der versicherten Summen übersteigt dabei den Versicherungswert. Nicht zu verwechseln mit «Subsidiärversicherung».
Documents against Payment (Dokumente gegen Zahlung). Auftrag unter Inkasso, die Dokumente dem Bezogenen (Käufer) gegen Zahlung auszuhändigen.
Erklärung siehe unter «Tratte».
Im Akkreditivgeschäft versteht man darunter Dokumente, die andere als die im Akkreditiv erwähnten Parteien ausweisen. Wenn ein Akkreditiv Drittparteidokumente erlaubt, dann muss präzisiert werden, welche Parteien/Dokumente damit gemeint sind. Siehe ERA Art. 14f. Der Ausdruck «Drittparteidokumente» oder «third party documents» sollte vermieden werden.
Konnossemente, bei welchen unterwegs umgeladen wird, die jedoch die ganze Reisestrecke der Ware vom Einladehafen bis zur Endbestimmung decken.
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