Bankgarantie FAQ
- Rechtsformen Bankgarantie
- Inanspruchnahme der Garantie
- Garantie und Bürgschaft
- Internationales Geschäft
- Entscheider bei Inanspruchnahme
- Kosten der Bankgarantie
- Kosten Zahlungsgarantie und Erfüllungsgarantie
- Kündigung der Garantie
- Annullation der Garantie
- Handel mit Garantien
- Dringender Bid Bond
- Sicherung des Exportrisikos
- Lücken der Exportrisikogarantie
- Erlöschen einer Bürgschaft
- Hauptziel IHK Richtlinie 458
- Hauptbestandteil IHK Richtlinie 458
- Vor- und Nachteile einer Garantie
- Funktion des Standby L/C's
- Richtlinien des Standby L/C's
- Inkompatibilität ERA 600 und Standby L/C's
- Prüfungsfristen des Standby L/C's
- Regelungen für Banken bei ISP98 und ERA 600
- Schriftsprache des Standby L/C's
Frage: Welche Rechtsformen versteht man unter dem Begriff Bankgarantien?
Antwort: Bürgschaften (einfache und solidarische), Garantien, Standby Letters of Credit, bestätigte Anweisungen.
Frage: Trifft es zu, dass ich als Begünstigter einer auf erstes Anfordern zahlbaren Garantie gemäss OR den Garanten noch bis vier Wochen nach Verfalldatum in Anspruch nehmen kann?
Antwort: Die Regelung im OR bezieht sich auf die Rechtsform Bürgschaft und nicht auf die Rechtsform Garantie. Eine Inanspruchnahme unter einer Garantie muss innerhalb der im Garantietext stipulierten Frist beim Garanten vorliegen.
Frage: Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Bürgschaft?
Antwort: Die Garantie ist von abstrakter Natur, also losgelöst vom Grundgeschäft. Dies steht im Gegensatz zur Bürgschaft, welche akzessorisch, also mit dem Grundgeschäft verbunden ist. Dies führt dazu, dass im Gegensatz zur auf erstes Verlangen zahlbaren Garantie, bei der Bürgschafts-Beanspruchung vom Auftraggeber als auch dem Bürgen (Bank), Einreden gemacht werden können.
Frage: Weshalb wird der Garantie im internationalen Geschäft in der Regel der Vorzug gegenüber der Bürgschaft gegeben?
Antwort: Die Vorteile einer Garantie im internationalen Geschäft sind folgende:
sie gewährleistet eine rasche Durchsetzung allfälliger Forderungen
der Begünstigte hat sich nicht mit schweizerischem Obligationenrecht zu befassen
Frage: Wer entscheidet bei einer indirekten Garantie, ob die Inanspruchnahme durch den Garantiebegünstigten garantiekonform präsentiert wurde und honoriert werden muss?
Antwort: Nur die «beauftragte» (ausländische) Bank entscheidet, ob die Inanspruchnahme garantiekonform ist und Zahlung geleistet werden muss.
Frage: An wen muss ich mich wenden, um die Kosten für eine Bankgarantie in Erfahrung zu bringen?
Antwort: Ihr Kundenberater kann Ihnen entsprechende Auskunft erteilen. Je nach Geschäftsart wird er allenfalls Rücksprache mit einem Garantiespezialisten nehmen.
Frage: Warum kostet mich eine Zahlungsgarantie mehr als eine Erfüllungsgarantie?
Antwort: Bei der Zahlungsgarantie, der Kreditsicherstellungsgarantie oder kurzum allen Garantien, welche in erster Linie eine finanzielle Leistung (im Grundgeschäft) und eben nicht eine Leistungsabsicherung im Sinne von Erfüllung einer Lieferverpflichtung oder Gewährleistungsabsicherung für eine Ware, absichern, entstehen uns als Bank u.a. massiv höhere Eigenmittel-Unterlegungskosten (EBK-Vorschriften!).
Frage: Ist eine Garantie kündbar?
Antwort: Nein. Es sei denn, die Garantie enthält eine entsprechende Klausel.
Frage: Kann eine Garantie vor Verfall annulliert werden, wenn der Garant die Originalurkunde zurückerhalten hat?
Antwort: Nein. Die Garantie ist kein Wertpapier (wie z.B. eine Aktie oder eine Obligation). Für eine Annullation vor Verfall benötigt der Garant zusätzlich einen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die Rückgabe der Originalgarantie durch den Begünstigten erfolgt ist, z.B. ein Begleitschreiben des Begünstigten, wonach die Garantie hinfällig geworden ist oder nicht mehr benötigt wird. Für die Annullation vor deren Verfall genügt in der Regel auch ein rechtsgültig unterzeichnetes Entlastungsschreiben des Begünstigten. Die Rückgabe der Originalurkunde ist in einem solchen Falle nicht zwingend notwendig.
Frage: Sind Garantien handelbar?
Antwort: Nein. Garantien sind nicht handelbar, denn sie haben keinen Wertpapiercharakter, wie etwa eine Aktie oder Obligation. Zudem handelt es sich bei einer Garantie um eine Eventual- und keine Buchforderung.
Frage: Morgen benötige ich in Bangladesh dringend einen Bid Bond! Wie muss ich vorgehen, ist die Zeit noch ausreichend?
Antwort: In der Regel müssen diese Bonds von einer lokalen Bank ausgestellt werden. Sollten Sie über einen lokalen Agenten verfügen, kann dieser die von der lokalen Bank ausgestellte Bietungsgarantie abholen und den übrigen Ausschreibungsunterlagen beifügen. Beachten Sie dabei, dass unser Auftrag mit Gegengarantie an die lokale Bank erstellt werden muss und die Zeitverschiebung sowie lokale Usanzen eine fristgerechte Erstellung der Garantie erschweren können. Zudem ist es nicht immer möglich in kürzester Zeit mit Schwellenländern zu kommunizieren. Telefon- und Telexleitungen können vorübergehend gestört sein usw.
Frage: Welche Möglichkeiten haben die Exporteure, das Risiko einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Garantien abzusichern?
Antwort: Die SERV versichert die missbräuchliche Inanspruchnahme nur bei Garantien zugunsten öffentlich-rechtlichen Abnehmern. In den übrigen Fällen ist zu prüfen, ob allenfalls eine Versicherungs-Gesellschaft wie Zürich-Versicherungen, Hermes, Gerling, Lloyds usw. bereit wäre, das Risiko abzudecken.
Frage: Welche Risiken sind trotz allfälliger SERV-Versicherung für missbräuchliche Inanspruchnahme sowohl bei Bietungs-, Gewährleistungsgarantien als auch bei Garantien für die Sicherstellung von Anzahlungen n i c h t durch die Exportrisikogarantie gedeckt?
Antwort: Das Risiko infolge Rückzuges der Offerte aus Gründen, die beim Exporteur liegen. Das Risiko infolge eines nicht vertragsgemässen Verhaltens des Exporteurs (Mängelrüge, Überschreiten der Lieferfrist usw.). Das Risiko aus «force majeure»-Gründen, die in der Schweiz liegen, wie Streik, Feuer, Verweigerung der Ausfuhrbewilligung usw.
Frage: Wann erlischt eine Bürgschaft?
Antwort:
ordentlicher Verfall
verbindliche Entlastung des Bürgen
Zahlung/Schuldübernahme
Vertragserfüllung
Verjährung gemäss OR
Grundverhältnis aufgelöst/untergegangen
Frage: Welches Hauptziel verfolgen die Einheitlichen Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien der IHK (Publikation Nr. 458)?
Antwort: Diese Richtlinien bezwecken eine einheitliche Praxis im Bereich von Garantien sowie einen gerechten Interessensausgleich zwischen den Beteiligten. Eine Bank, die eine abstrakte Zahlungsverpflichtung eingegangen ist, darf die Zahlung nicht einfach auf Wunsch ihres Auftraggebers verweigern, wenn im Übrigen die formellen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllt sind. Mit den Richtlinien 458 wird versucht, das bei einer Garantie grundsätzlich vorhandene Missbrauchsrisiko einzudämmen, indem der Begünstigte bei einer Inanspruchnahme eine qualifizierte Erklärung abgeben muss. Die Richtlinien kommen nur dann zur Anwendung, wenn im Garantievertrag ein ausdrücklicher Hinweis erfolgt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bestimmte Regeln der Richtlinien wegzubedingen.
Frage: Was ist der Hauptbestandteil der Richtlinien 458 der IHK?
Antwort: Die Richtlinien verlangen, Garantietexte so auszugestalten, dass eine Inanspruchnahme nur aufgrund einer qualifizierten Erklärung des Begünstigten möglich ist. Gemäss IHK 458 wird eine Bestätigung verlangt, wonach der Begünstigte, zusätzlich zur Bestätigung der Vertragsverletzung noch bestätigen muss, in welcher Hinsicht die vertraglichen Verpflichtungen verletzt, resp. nicht eingehalten wurden.
Frage: Was sind für den Auftraggeber und den Begünstigten die wichtigsten Vor- und Nachteile einer Garantie, welche den Richtlinien 458 der IHK unterliegt?
Antwort:
Vorteile für den Auftraggeber:
Vereinheitlichung der Praxis (verbindliches Regelwerk)
Einschränkung des Missbrauchsrisikos dank qualifizierter Erklärung (Angabe des «defaults»)
Nachteile für den Auftraggeber:
Kenntnisse des Regelwerkes (Richtlinien 458 der IHK) sind notwendig
Vorteile für den Begünstigten:
Vereinheitlichung der Praxis (verbindliches Regelwerk)
Nachteile für den Begünstigten:
Die Garantie kann im Gegensatz zur normalen Garantie (nicht den Richtlinien 458 der IHK unterstellt) nur mit einer qualifizierten Erklärung abgerufen werden. Der Begünstigte muss die Vertragsverletzung bestätigen und darlegen, in welcher Art und Weise die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt wurden.
Kenntnisse des Regelwerkes (Richtlinien 458 der IHK) sind notwendig
Frage: Was ist die Funktion eines Standby Letters of Credit?
Antwort: Im Gegensatz zum Dokumentarakkreditiv (L/C oder Documentary L/C) hat der sog. Standby Letter of Credit Garantiecharakter («default»-Charakter). Der Standby L/C wird nur beansprucht, falls die Zahlung und/oder Leistung unter dem Grundgeschäft nicht fristgerecht stattgefunden hat.
Frage: Welchen Richtlinien sind Standby L/C's normalerweise unterstellt? Welches Hauptproblem kann sich in der Praxis daraus ergeben?
Antwort: Standby L/C's sind in der Praxis meistens denselben IHK-Richtlinien wie Dokumentarakkreditive unterstellt, den sog. Einheitlichen Richtlinien für Akkreditive (ERA), Publikation Nr. 600 der IHK (ERA 600). Somit gelten wie beim Dokumentarakkreditiv insbesondere auch die Artikel 18 (bzgl. Rechnung), Artikel 19-27 (bzgl. Transportdokumenten), Artikel 28 (bzgl. Versicherung) wie auch Artikel 14 (bzgl. Einreichefrist). Die Anwendung des Artikels 14 bedeutet, dass Dokumente, welche Originale von Transportdokumenten beinhalten, nicht später als 21 Tage nach dem Verladedatum vorgelegt werden müssen, selbst wenn die Dokumentenvorlage noch vor dem Verfalldatum des Standby L/C's erfolgt. Sollte der Standby L/C (ERA 600) also nebst dem eigentlichen Ziehungsdokument ((«default»-Erklärung) noch ein Original eines Verschiffungsdokumentes verlangen, ist Artikel 14 wegzubedingen.
Frage: Wie wird dem Problem einer gewissen Inkompatibilität zwischen ERA 600 und Standby L/C's seitens IHK begegnet?
Antwort: Die IHK hat per 1.1.1999 zu diesem Zweck die Richtlinien International Standby Practices (ISP98) ins Leben gerufen. Nebst verschiedensten Abweichungen zu den ERA 600, welche den Garantiecharakter (im Gegensatz zum Zahlungscharakter eines üblichen Dokumentarakkreditives) zur Geltung bringen, finden insbesondere die Artikel 18-28 wie auch Art. 14 der ERA 600 keine Anwendung. Allfällig einverlangte Kopien von Dokumenten wie Handelsrechnungen, Transport- oder Versicherungsdokumenten werden also lediglich auf ihre Übereinstimmung mit den Bedingungen des Standby L/C's geprüft, nicht aber auf Übereinstimmung der Dokumente untereinander.
Frage: Gelten bei Standby Letters of Credit, welche den ISP 98 der IHK unterstellt sind, dieselben Prüfungsfristen für eingereichte Dokumente (Inanspruchnahme) wie bei jenen, welche den ERA 600 unterstellt sind?
Antwort: Nein, die ISP98 sehen im Gegensatz zu den ERA 600 nicht max. fünf Bankarbeitstage für die Dokumentenprüfung bzw. Meldung einer Nichtzahlung einer Inanspruchnahme/Dokumentenpräsentation vor, sondern lediglich eine Meldung innert nützlicher Frist. Eine Benachrichtigung innert drei Bankarbeitstagen wird als in Ordnung betrachtet. Wird jedoch die Meldung erst nach sieben Bankarbeitstagen nach Erhalt der Dokumente abgesetzt, so wird sie als zu spät abgesetzt angeschaut. Der Interpretationsspielraum, ob die Meldung als rechtzeitig oder nicht rechtzeitig abgesetzt gilt (z.B. zwischen 4-6 Bankarbeitstagen), dürfte u.a. nicht zuletzt von der zu prüfenden Dokumentenmenge abhängig gemacht werden. Für die Praxis empfiehlt sich daher, die drei Bankarbeitstage nicht zu überschreiten.
Frage: Gelten für die Banken bei Standby Letters of Credit, welche den ISP98 der IHK unterstellt sind, bezüglich Ort der Gültigkeit und allfälligen Nachfristen in Folge Unterbrechung der Geschäftstätigkeit durch Fälle höherer Gewalt (force majeure) oder irgendwelchen anderen Ursachen, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, dieselben Regelungen wie unter den ERA 600?
Antwort: Nein! Im Gegensatz zu den ERA 600, welche keinerlei Haftung der Banken vorsieht, verlängert sich ein Standby L/C unter den ISP98 automatisch um 30 Kalendertage nach dem Tag der Wiedereröffnung des Orts der Gültigkeit, wenn nicht anders im Standby L/C erwähnt. Die eröffnende Bank kann den Ort der Gültigkeit auch an einen anderen "reasonable" Ort verschieben. Eine allfällige Inanspruchnahme müsste dann an diesem Ort eingereicht werden.
Frage: Spielt es eine Rolle in welcher Sprache die unter einem Standby Letters of Credit - welcher den ISP98 unterstellt ist - verlangten Dokumente ausgestellt sind?
Antwort: Ja, alle unter dem Standby L/C verlangten Dokumente müssen in der Sprache des Standby L/C's ausgestellt werden.
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