UBS Mobile Services
Benachrichtigungen

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich via E-Mail oder SMS informieren, wenn

  • der Kontosaldo einen bestimmten Betrag über- oder unterschreitet.
  • auf Ihrem Konto eine Gutschrift oder Belastung verbucht wird, die eine von Ihnen definierte Betragshöhe übersteigt
  • auf Ihrer Kredit- oder Prepaidkarte eine Belastung erfolgt, die eine von Ihnen festgelegte Betragshöhe übersteigt
  • eine Zahlung auf Ihrem Kartenkonto eingeht
  • auf Ihrer Kredit- oder Prepaidkarte ein von Ihnen festgelegter verfügbarer Betrag unterschritten wird
  • der Status von erfassten Wertschriftenhandelsaufträgen wechselt
  • Zahlungen nicht ausgeführt werden konnten.
  • Zahlungen blockiert sind, weil das Zweitvisum fehlt oder die Zahlung nicht freigegeben wurde
  • bei der Verwendung einer Zahlungserfassungs-Software (Datentransfer) fehlerhafte Zahlungen oder zu bestätigende Begünstigte vorliegen
  • Mitteilungen Ihres Beraters oder E-Dokumente eingegangen sind
  • Limiten erreicht werden, die Sie in Ihren virtuellen Portfolios in UBS Quotes festgelegt haben.
  • Obligationen oder Derivate bald fällig sind.
  • KeyNews zu den Themen «FX Europe», «Equity Europe» oder «Fixed Income Europe» vorliegen.

Voraussetzungen und Sicherheit

UBS Mobile Services stehen allen Kunden mit Domizil in den folgenden Ländern zur Verfügung:

Zur Nutzung der Benachrichtigungsfunktion benötigen Sie einen Zugang zu UBS e-banking in der Schweiz respektive UBS Quotes. Wenn Sie sich über Ihre privaten Kredit- oder Prepaidkarten informieren lassen möchten, müssen Sie sich in UBS e-banking in der Lasche «Karten» für Cards Online anmelden.

Alle im Rahmen der Benachrichtigungsfunktion via E-Mail oder SMS versendeten Daten werden anonymisiert. Es werden keine Konto- oder Kartennummern respektive Namen angezeigt.

Aktivierung

Die Einrichtung einer Benachrichtigung per SMS oder E-Mail erfolgt

  • in UBS e-banking unter «Einstellungen > Mobile Services > Benachrichtigungen».

  • in UBS Quotes unter «Einstellungen/Infos > Benachrichtigung».

Die folgende Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen müssen und was zu beachten ist:

Hinweis für Unternehmenskunden und Institutionelle:
Besitzen Sie eine Einzel-Verfügungsbefugnis für UBS e-banking, können Sie die UBS Mobile Services direkt aktivieren. Ansonsten müssen Sie vor der Aktivierung die entsprechende Zugriffsberechtigung bei Ihrem UBS-Berater beantragen. Informationen zu Kreditkarten stehen nur Privatkunden zur Verfügung.