UBS Mobile Services
Benachrichtigungen
Lassen Sie sich via E-Mail oder SMS informieren, wenn
- der Kontosaldo einen bestimmten Betrag über- oder unterschreitet.
- auf Ihrem Konto eine Gutschrift oder Belastung verbucht wird, die eine von Ihnen definierte Betragshöhe übersteigt
- auf Ihrer Kredit- oder Prepaidkarte eine Belastung erfolgt, die eine von Ihnen festgelegte Betragshöhe übersteigt
- eine Zahlung auf Ihrem Kartenkonto eingeht
- auf Ihrer Kredit- oder Prepaidkarte ein von Ihnen festgelegter verfügbarer Betrag unterschritten wird
- der Status von erfassten Wertschriftenhandelsaufträgen wechselt
- Zahlungen nicht ausgeführt werden konnten.
- Zahlungen blockiert sind, weil das Zweitvisum fehlt oder die Zahlung nicht freigegeben wurde
- bei der Verwendung einer Zahlungserfassungs-Software (Datentransfer) fehlerhafte Zahlungen oder zu bestätigende Begünstigte vorliegen
- Mitteilungen Ihres Beraters oder E-Dokumente eingegangen sind
- Limiten erreicht werden, die Sie in Ihren virtuellen Portfolios in UBS Quotes festgelegt haben.
- Obligationen oder Derivate bald fällig sind.
- KeyNews zu den Themen «FX Europe», «Equity Europe» oder «Fixed Income Europe» vorliegen.
UBS Mobile Services stehen allen Kunden mit Domizil in den folgenden Ländern zur Verfügung:
Zur Nutzung der Benachrichtigungsfunktion benötigen Sie einen Zugang zu UBS e-banking in der Schweiz respektive UBS Quotes. Wenn Sie sich über Ihre privaten Kredit- oder Prepaidkarten informieren lassen möchten, müssen Sie sich in UBS e-banking in der Lasche «Karten» für Cards Online anmelden.
Alle im Rahmen der Benachrichtigungsfunktion via E-Mail oder SMS versendeten Daten werden anonymisiert. Es werden keine Konto- oder Kartennummern respektive Namen angezeigt.
Die Einrichtung einer Benachrichtigung per SMS oder E-Mail erfolgt
in UBS e-banking unter «Einstellungen > Mobile Services > Benachrichtigungen».
in UBS Quotes unter «Einstellungen/Infos > Benachrichtigung».
Die folgende Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen müssen und was zu beachten ist:
Hinweis für Unternehmenskunden und Institutionelle:
Besitzen Sie eine Einzel-Verfügungsbefugnis für UBS e-banking, können Sie die UBS Mobile Services direkt aktivieren. Ansonsten müssen Sie vor der Aktivierung die entsprechende Zugriffsberechtigung bei Ihrem UBS-Berater beantragen. Informationen zu Kreditkarten stehen nur Privatkunden zur Verfügung.
Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern nicht zugänglich. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
© UBS 1998 - 2013. Alle Rechte vorbehalten.