Häufige Fragen (FAQ)
Sicherheit

UBS stellt Ihnen sowohl für die Internet-Dienstleistungen als auch für die mobilen Services umfassende Sicherheit mit höchst möglichen Sicherheitsstandards zur Verfügung. Informieren Sie sich, wie Sie selber allfällige Risiken minimieren können.

Bestätigung des Begünstigten

Wozu dient die Bestätigung des Begünstigten?
                                 

Bei der Bestätigung des Begünstigten handelt es sich um eine zusätzliche Sicherheitslösung im Online-Zahlungsverkehr, die verhindert, dass von Kriminellen manipulierte Zahlungen ausgeführt werden.
Die UBS-Sicherheitslösung verlangt eine Zusatzprüfung, wenn Sie bei einer Zahlung einen Begünstigten erfassen, an den Sie zuvor noch nie eine Überweisung geleistet haben. Den neuen Begünstigten müssen Sie einmalig mit dem Kartenleser oder dem Access Key bestätigen.
Die Bestätigung ist jedoch nicht bei allen neuen Begünstigten notwendig. Von der Zusatzprüfung ausgenommen sind Begünstigte, die von UBS bereits freigegeben sind so zum Beispiel die meisten Telefongesellschaften, Elektrizitätswerke, Krankenkassen und Versandhäuser etc.
Bei Kunden mit kollektiver Zeichnungsberechtigung ist die Bestätigung des Begünstigten nicht erforderlich.

Sind erfolgreiche Hacker-Angriffe der Grund für die Einführung der zusätzlichen Sicherheitslösung?

Wie die schweizerischen Bundesbehörden mehrfach mitteilten, häufen sich kriminelle Hacker-Attacken auf Konti von Privaten und Institutionen, die ihren Zahlungsverkehr online über den Computer abwickeln. Angriffspunkt ist dabei meistens der Computer des Kunden, auf dessen Sicherheit UBS keinen Einfluss hat.
Die Bestätigung des Begünstigten verhindert, dass von Kriminellen manipulierte Zahlungen ausgeführt werden.

Als Firmeninhaber habe ich stets viele neue Zahlungsempfänger. Kann ich den Aufwand für die Bestätigung reduzieren?

UBS wird Geschäfts- und Firmenkunden aufgrund des grossen zu bewältigenden Zahlungsvolumens den neuen Access Key für das UBS e-banking zur Verfügung stellen. Dieser ermöglicht Ihnen einerseits die komfortable Bestätigung von neuen Begünstigten, anderseits wird auch das Login einfacher.

Kommt die Bestätigung von neuen Begünstigten auch bei der Übermittlung von Zahlungen per Datentransfer zum Einsatz (z.B. mit UBS Pay)?

Ja, falls Sie einen oder mehrere Begünstigte bestätigen müssen, erscheint in der Zahlungserfassungssoftware nach Übermittlung Ihrer Zahlungen ein entsprechender Hinweis. Das Vorgehen zur Bestätigung der neuen Begünstigten ist in den Anleitungen zum Kartenleser respektive Access Key beschrieben.
UBS kann die Kompatibilität von Access Key mit Zahlungserfassungs-Software von Drittanbietern nicht gewährleisten. Wenden Sie sich für Auskünfte bitte direkt an den jeweiligen Anbieter.

Ist es unsicher, wenn ich bei Verwendung des Access Keys meine PIN (Persönliche Identifikationsnummer) auf der Login-Seite im Internet eingebe?

Nein, der Access Key überprüft, ob Sie tatsächlich mit UBS verbunden sind und führt automatisch durch das Login. Zugriffe durch Kriminelle werden so verunmöglicht.
Ausserdem werden Ihre Daten verschlüsselt übertragen. Für die Übertragung werden Algorithmen mit einem sehr hohen Sicherheitsgrad verwendet. Dies schützt Ihre Daten auch gegen professionelle Angreifer.

Was passiert, wenn ich den Access Key während einer E-Banking-Anwendersitzung vom Computer trenne?

Die E-Banking-Anwendersitzung wird abgebrochen. Sie müssen sich danach erneut einloggen.
Beenden Sie Ihre geschützte E-Banking-Anwendersitzung immer mit der dafür vorgesehenen Funktion «Logout».

Funktionsfähigkeit

Wieso kann die volle Funktionsfähigkeit und die Sicherheit des UBS e-bankings bei veralteten Betriebssystemen und Browser-Versionen nicht mehr gewährleistet werden?
                                 

Veraltete Betriebssysteme bzw. Browser-Versionen sind Systeme, welche vom Hersteller offiziell nicht mehr unterstützt werden. Der Grund hierfür ist, dass diese Systeme das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben. In vielen Fällen weisen solche Systeme Sicherheitslöcher und Programminstabilitäten auf, die vom Hersteller nicht mehr korrigiert werden. Daher kann UBS diese auch nicht mehr unterstützen.

Technische Voraussetzungen

Ab wann darf ich das Betriebssystem/den Browser aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwenden?

Wir empfehlen Ihnen, baldmöglichst auf eine empfohlene Version des Betriebssystems bzw. Browsers umzusteigen, um kein weiteres Sicherheitsrisiko einzugehen.

Wenn ich das veraltete Programm weiterhin verwende, bedeutet dies, dass UBS e-banking nicht mehr sicher ist?

Der UBS e-banking Bereich wird von Spezialisten betreut, die rund um die Uhr neue Sicherheitslücken aufspüren und sofort schliessen. In Zukunft wird ein Einstieg in das e-banking nur mit aktuellen Programmen möglich sein, um eine noch höhere Sicherheit zu gewährleisten. Für Sie bedeutet dies weiterhin, dass UBS e-banking zu den sichersten der Welt gehört.

Wer trägt das Risiko, falls mit dem veralteten Programm eine Sicherheitslücke auftritt?

Das Sicherheitsrisiko auf dem Computer des Kunden liegt beim Kunden, da UBS keinen direkten Einfluss darauf nehmen kann. Daher ist es wichtig, dass die Sicherheitsempfehlungen der UBS beachtet werden.

Was passiert, wenn ich das Betriebssystem bzw. den Browser nicht aktualisiert habe?

Sollten Sie Ihr Betriebssystem oder Ihren Browser nicht aktualisieren, können wir aus technischen Gründen die volle Funktionsfähigkeit bzw. den Zugriff auf UBS e-banking nicht mehr garantieren.

Kann ich mich auf die Empfehlungen der UBS zu Betriebssystem/Browser verlassen?

UBS überprüft permanent die aktuellen Versionen der Betriebssysteme und Browser auf ihre Sicherheit. Die Liste mit den empfohlenen Konfigurationen wird regelmässig aktualisiert. Überprüfen Sie daher von Zeit zu Zeit, ob Ihre Programme weiterhin von uns empfohlen werden.

Wie kann ich die Sicherheit des Browsers erhöhen?
                                             

Sie können die Sicherheit deutlich erhöhen, indem Sie die von uns empfohlenen Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers vornehmen. Wichtig ist hier vor allem, dass Sie die Zulassung von ActiveX-Controls ausschliessen und die Ausführung von Java-Applets/Skripten nur nach Rückfrage und Prüfung gestatten. Ebenso wichtig ist der Einsatz eines aktuellen Virenscanners und einer aktuellen Firewall. Nur das Gesamtpaket macht Ihren Computer vor Angriffen wesentlich sicherer.

Für Apple Mac OS 9 wird keine aktuelle Version von Internet Explorer mehr angeboten. Was kann ich tun?

Apple Mac OS 9 gehört nicht zu den von UBS unterstützten Betriebssystemen. UBS empfiehlt Ihnen, Ihren Apple Macintosh mit dem neusten Betriebssystem auszurüsten und einen von UBS empfohlenen Browser zu installieren.

Wie lange kann ich mit den neusten Browserversionen arbeiten, bis wieder ein Update notwendig wird?

Dies hängt von der Entwicklung der Bedrohungslage im Internet ab. Sobald neue Sicherheitslücken auftreten, werden von den Herstellern Updates angeboten. Überprüfen Sie regelmässig, ob Sie die aktuellen Sicherheitsupdates der Hersteller installiert haben.

Verbindungsaufbau

Wie kann ich sicher sein, dass ich mit UBS verbunden bin und nicht mit einem anderen Server?
                                        

Beim Verbindungsaufbau liefert UBS ein Zertifikat. Der Browser kann aufgrund dieses Zertifikats feststellen, dass Sie tatsächlich mit dem Sicherheitsserver der UBS verbunden sind. Sie können die Echtheit dieses Zertifikats selbst verifizieren, indem Sie den unverfälschten Fingerprint jederzeit vergleichen.