Gesetzgebung und Aufsichtsbehörden

Grossbritannien

Die Geschäftstätigkeit von UBS in Grossbritannien wird durch die «Financial Services Authority» (FSA) als Grossbritanniens einziger Aufsichtsbehörde geregelt. Sie legt Richtlinien und Bestimmungen fest, die für sämtliche relevanten Aspekte des Finanzdienstleistungsgeschäfts gelten.

Die FSA verfolgt bei ihrer Aufsichtstätigkeit einen risikoorientierten Ansatz. Sie verfügt über eine breite Palette von aufsichtsrechtlichen Massnahmen wie Inspektionen vor Ort (die eine ganze Branche oder auch nur ein einzelnes Unternehmen betreffen können) und die Beauftragung von Experten (Revisoren des Unternehmens, IT-Spezialisten, Anwälten oder anderen Beratern) mit dem Erstellen vonBerichten. Die FSA kann gemäss dem «Financial Services and Markets Act» auch eine Vielzahl von Sanktionen verhängen, wie sie in ähnlicher Form der US-Aufsichtsbehörde zur Verfügung stehen.

Einige der Tochtergesellschaften und assoziierten Gesellschaften von UBS unterstehen der Aufsicht der London Stock Exchange und anderer Wertschriften- und Warenbörsen in Grossbritannien, bei denen UBS Mitglied ist. Zudem gelten gegebenenfalls für die Geschäfte von UBS die Vorschriften des «UK Panel on Takeovers and Mergers».

Die Regulierung der Finanzdienstleistungsindustrie in Grossbritannien erfolgt im Einklang mit den Richtlinien der Europäischen Union, die unter anderem die Einhaltung gewisser Anforderungen zur Eigenkapitalunterlegung, zum Kundenschutz und zur Geschäftsführung verlangen. Diese Richtlinien gelten in der gesamten Europäischen Union und widerspiegeln sich auch in den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen anderer Mitgliedstaaten. Die im Rahmen dieser Richtlinien festgelegten Normen, Regelungen und Anforderungen sind in Umfang und Zweck weitgehend mit den aufsichtsbehördlichen Kapital- und Kundenschutzanforderungen vergleichbar, welche die US-Gesetzgebung vorschreibt.

 

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