Gesetzgebung und Aufsichtsbehörden

UBS hält alle geltenden Vorschriften ein und arbeitet mit den Aufsichtsbehörden in sämtlichen Ländern, in denen sie tätig ist, einvernehmlich und eng zusammen.

UBS ist ein Unternehmen schweizerischen Rechts. Die im Land ihres Hauptsitzes zuständige Aufsichtsbehörde ist daher die Eidgenössische Bankenkommission (EBK).

Die Geschäfte von UBS werden in jedem Land, in dem UBS tätig ist, durch die zuständigen Behörden überwacht.

In den folgenden Abschnitten dieses Berichts werden die Gesetzgebung und die Aufsichtsbehörden beschrieben, welche die Geschäftstätigkeit von UBS in ihrem Heimmarkt Schweiz regeln. Zudem wird das regulatorische und aufsichtsrechtliche Umfeld der USA und Grossbritanniens, der beiden grössten Tätigkeitsgebiete von UBS ausserhalb der Schweiz, erläutert.

 

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