Kompensationsgrundsätze für die obersten Führungskräfte

Grundsätze

Die Kompensationsprogramme für die obersten Führungskräfte (wie auch für alle anderen Mitarbeiter von UBS) gründen auf zwei zusammenhängenden Grundsätzen, nämlich Schaffung von Mehrwert für die Aktionäre und Kompensation von Leistung. Dabei finden die folgenden Punkte Berücksichtigung:

  • Alle Elemente der Kompensation werden weltweit einheitlich gehandhabt, wobei die Kompensation von Leistung klar im Vordergrund steht;

  • Die quantitativen und qualitativen Aspekte der Kompensation werden einem Vergleich mit der Entschädigungspraxis von Konkurrenzunternehmen sowie globalen «Best Practice»-Modellen unterzogen;

  • Ein hoher Anteil der Kompensation wird in Form von UBS Aktien ausgerichtet. Damit sollen die Interessen der Führungskraft auf jene der Aktionäre abgestimmt werden.

Die jährliche Gesamtkompensation ist im Branchenvergleich konkurrenzfähig. UBS legt grossen Wert auf die veränderbaren Komponenten der Kompensation, ohne dabei den Grundsatz in Frage zu stellen, wonach nur eine überdurchschnittliche Leistung mit einer überdurchschnittlichen Kompensation anzuerkennen ist. Diese Anreize fördern die Motivation, im unternehmerischen und leistungsbezogenen Denken und Handeln Ausserordentliches zu leisten – denn nur so lässt sich die integrierte Strategie von UBS erfolgreich umsetzen. Darüber hinaus prüft das Human Resources and Compensation Committee, ob die Führungskraft ihre Ziele sowie Kennzahlen zur Leistungsmessung (Key Performance Indicators, KPIs) erreicht hat, auch mit Blick auf die Anwendung und Verbreitung der ethischen Werte von UBS innerhalb der gesamten Bank.

Ausrichtung auf Aktionärsinteressen

Die Kompensation für die obersten Führungskräfte wird vom Human Resources and Compensation Committee so ausgestaltet, dass die Interessen der Führungskraft auf jene der Aktionäre und auf eine langfristige Wertschöpfung abgestimmt werden. Dabei finden die folgenden Punkte Berücksichtigung:

  • Die Kompensation ist eine Anerkennung für die Erreichung persönlicher und geschäftlicher Ziele, die individuelle Leistung mit langfristigem Geschäftswachstum verbinden;

  • Mindestens die Hälfte der jährlichen leistungsabhängigen Vergütung an die obersten Führungskräfte wird in Form von UBS-Aktien ausgerichtet, die einer fünfjährigen Sperrfrist unterliegen. Damit gewinnen langfristige Entscheidungen und Handlungen grösseres Gewicht und werden talentierte Führungskräfte stärker ans Unternehmen gebunden;

  • Neben dieser langen Sperrfrist der Vergütung sind alle obersten Führungskräfte verpflichtet, in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Übernahme ihrer Funktion UBS-Aktien im Umfang des Fünffachen ihrer Barvergütung zu erwerben und zu halten;

  • Der Ausübungspreis der Optionen liegt bei 110% des durchschnittlichen Kurses der UBS-Aktie am Zuteilungsdatum, was einem hohen Kursziel entspricht. Der Aktienkurs muss also zunächst markant steigen, bevor die Ausübung der Option eine Bedeutung erhält;

  • Die Aktien- und Optionspläne verfallen unter bestimmten Bedingungen bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden keine zusätzlichen Abgangsentschädigungen ausgerichtet. Im Laufe der Kündigungsfrist übernommene Leistungspflichten werden aber entsprechend den geltenden vertraglichen Vereinbarungen vergütet;

  • Allen obersten Führungskräften ist es unbenommen, mit einem Teil ihrer Barvergütung freiwillig weitere UBS-Aktien zu erwerben.

Die vorstehenden Bestimmungen tragen dazu bei, das Augenmerk der obersten Führungskräfte auf die langfristigen Interessen der UBS-Aktionäre zu lenken und die Kosten bei Ausscheiden der Führungskraft aus dem Unternehmen zu minimieren.

Anstellungsverträge und vertragliche Vergütungen

Das Human Resources and Compensation Committee überprüft regelmässig die individuellen Anstellungsverträge der obersten Führungskräfte. Um das Geschäft und die Marktstellung von UBS zu schützen, enthalten die Verträge eine allgemeine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Dies steht im Einklang mit den wichtigsten Richtlinien der Corporate Governance und entspricht internationalen «Best Practice»-Prozessen. Während der Kündigungsfrist ist es der Führungskraft in der Regel untersagt, für ein Konkurrenzunternehmen der Finanzdienstleistungsbranche tätig zu sein und Mitarbeiter und Kunden abzuwerben. Sie hat daher bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf das Basissalär, einen Pro-rata-Anteil an den leistungsabhängigen Vergütungen und auf bestimmte Mitarbeiterleistungen, es sei denn, der Vertrag wird fristlos aufgelöst.

Das Human Resources and Compensation Committee hat für den Präsidenten und den vollamtlichen Vizepräsidenten des Verwaltungsrates besondere Anstellungsverträge erstellt. Diese Verträge berücksichtigen den Sachverhalt, dass diese Führungskräfte von den Aktionären für eine dreijährige Amtszeit gewählt werden und ausschliesslich von den Aktionären abgewählt werden können. Weder die Anstellungsverträge der Konzernleitung noch die Verträge für die vollamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates sehen bei Ausscheiden neben den normalen Salär-, Pensions- und den Bonusansprüchen zusätzliche Abgangsentschädigungen vor. Sämtliche Zahlungen werden unter «Effektive Entschädigungen 2007 der vollamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Mitglieder der Konzernleitung» ausgewiesen.

Kompensation von Leistung

Die Vergütung richtet sich primär nach der Leistung. UBS ist entschlossen, nur überdurchschnittliche Leistungen überdurchschnittlich zu entschädigen und entwickelt kontinuierlich Referenzgrössen und Verfahren, die zu transparenten Kompensationsentscheidungen beitragen.

Jeweils zu Jahresbeginn legt jede oberste Führungskraft von UBS individuelle Ziele sowie Kennzahlen zur Leistungsmessung (KPIs) fest. Diese individuellen Ziele betreffen das persönliche Verhalten, kunden- und fachspezifische sowie wirtschaftliche Aspekte, die Führungsqualitäten, die bereichsübergreifende Zusammenarbeit, das strategische Wirken, das Risikomanagement und den persönlichen Beitrag zum Gesamterfolg. Die KPIs fallen je nach Geschäftsbereich und Führungskraft unterschiedlich aus, umfassen aber in der Regel Messgrössen wie Ertragswachstum, Reingewinn, Eigenkapitalrendite, Anlagerendite, Aufwand-Ertrags-Verhältnis, Neugeldzuflüsse, Fortschritte bei strategischen Initiativen und Verpflichtung gegenüber den UBS-Werten.

Die finanziellen Leistungsziele werden klar auf den Stufen UBS-Konzern und Unternehmensgruppe definiert. Gegen Jahresende werden die Ergebnisse einer obersten Führungskraft nicht nur von ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, sondern auch von Arbeitskollegen und unterstellten Mitarbeitern in Anwendung strenger Kriterien an jedem formulierten Ziel und KPI gemessen. Diese 360-Grad-Beurteilung zieht qualitative und quantitative Aspekte gleichermassen in Betracht und bezieht sich sowohl auf finanzielle und betriebliche Ergebnisse für das betreffende Jahr als auch auf Kennzahlen für die künftige Leistung. Soweit entsprechende Daten greifbar sind, werden die Leistung im Vergleich mit Konkurrenzunternehmen und die langfristige Leistungsentwicklung ebenfalls geprüft.

Wenn die geschäftlichen und persönlichen Leistungen einer obersten Führungskraft die festgelegten Erwartungen übertreffen oder hinter diesen zurückbleiben, schlägt sich dies entsprechend in der Gesamtkompensation nieder. Die Höhe der Kompensation kann folglich von einem Jahr zum anderen in beträchtlichem Umfang variieren.

Elemente der Kompensation
Die Gesamtkompensation für oberste Führungskräfte umfasst vier Elemente: Basissalär, leistungsabhängige Vergütung, Aktienoptionen sowie Sach- und Zusatzleistungen.

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Spalte 1: Basissaläre

Die Höhe des Basissalärs einer obersten Führungskraft wird nach Massgabe ihrer Aufgaben und ihrer funktionalen Verantwortlichkeiten festgelegt. Das Basissalär wird nur dann angepasst, wenn sich die Verantwortung der obersten Führungskraft in wesentlichem Umfang ändert.

Der Anteil des Basissalärs – ein fester Betrag – an der Gesamtkompensation kann wegen des variablen Anteils der jährlichen leistungsabhängigen Vergütungen von Jahr zu Jahr erheblich variieren. 2007 machten die Basissaläre im Durchschnitt rund 17,8% (2006: 6,5%) der an die obersten Führungskräfte ausgerichteten Gesamtkompensation aus. Dieser anteilsmässige Anstieg ist auf die markant niedrigeren leistungsabhängigen Vergütungen im Jahr 2007 zurückzuführen.

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Spalte 2: Zuteilung von Aktienoptionen

Die Zuteilung von Aktienoptionen trägt dazu bei, die Interessen der obersten Führungskraft mit jenen der Aktionäre in Einklang zu bringen, zumal sich die Ausübung der Option nur dann auszahlt, wenn seit dem Zuteilungsdatum der Kurs der UBS-Aktie um mindestens 10% gestiegen ist.

Aktienoptionen stellen bei UBS eine Anerkennung des individuellen Beitrags einer Führungskraft zum Gesamterfolg des Unternehmens dar. Sie werden zusätzlich zur jährlichen leistungsabhängigen Vergütung gewährt und sind eine Auszeichnung für den Erfolg des integrierten Geschäftsmodells von UBS.

Der Verwaltungsrat genehmigt eine Anzahl jährlich zuteilbarer Optionen für einen Zeitraum von drei Jahren. Im Rahmen dieser Mengenbegrenzung teilt das Verwaltungsratspräsidium den Unternehmensgruppen und dem Corporate Center jährlich die Optionen zu.

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Spalte 1: Jährliche leistungsabhängige Vergütung

Die jährliche leistungsabhängige Vergütung wird danach bemessen, ob die betreffende Führungskraft ihre persönlichen Ziele und Key Performance Indicators erreicht hat. Alle obersten Führungskräfte werden, sofern die Leistungsziele erreicht worden sind, für eine leistungsabhängige Vergütung in Betracht gezogen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Branchenpraxis oder Geschäftsstrategie), werden diese Vergütungen aber voll und ganz nach freiem Ermessen festgelegt und können sowohl von Führungskraft zu Führungskraft als auch von einem Jahr zum nächsten in hohem Masse variieren.

Aussergewöhnliche individuelle Leistungen schlagen sich eher in der Bemessung der leistungsabhängigen Vergütung als in einer Anpassung des Basissalärs nieder. Der Höchstbetrag der jährlichen leistungsabhängigen Vergütung einer obersten Führungskraft ist auf das Doppelte ihres Bonusziels begrenzt. 50% der leistungsabhängigen Vergütung werden in Form von gesperrten oder eingeschränkt verfügbaren Aktien ausgerichtet. Den obersten Führungskräften steht es indessen frei, einen weiteren Teil ihrer leistungsabhängigen Vergütung in UBS-Aktien zu beziehen, wobei sie für jede zusätzliche Aktie, die sie erwerben, zwei Optionen auf UBS-Aktien erhalten.

In bestimmten Rechtsordnungen haben die obersten Führungskräfte ausserdem die Möglichkeit, einen Teil ihrer Barvergütung in Instrumenten anzulegen, die sich nicht auf UBS-Aktien beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass durch diese Anlagen die Vorschriften über den individuell aufzubauenden Aktienbestand nicht verletzt werden.

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Spalte 2: Sach- und Zusatzleistungen

Um in jedem lokalen Markt die besten Mitarbeiter rekrutieren und an das Unternehmen binden zu können, richtet UBS Sach- und Zusatzleistungen aus. Die Verfahren für die Änderung, Einstellung oder Einführung neuer Sach- und Zusatzleistungen sind im Organisationsreglement der UBS AG festgehalten. Die Sach- und Zusatzleistungen sind ein Bestandteil der Gesamtkompensation und fallen je nach Standort sehr unterschiedlich aus.

Vorsorgeeinrichtungen: In der Schweiz nehmen die obersten Führungskräfte an einem allgemeinen Vorsorgeplan teil, der die folgenden drei Elemente umfasst: (1) einen Rentenplan (Prinzip des Beitragsprimats); (2) einen Sparplan zur Überbrückung der Einkommenslücke vom Zeitpunkt der Pensionierung bis zum Erreichen des offiziellen AHV-Alters und (3) einen Kapitalplan. Die obersten Führungskräfte im Ausland sind an geeigneten lokalen Vorsorgeplänen beteiligt. In den USA bietet UBS zwei verschiedene Pläne an, einen Cash-Balance-Plan und einen Beitragsprimatplan. Ausserdem können Führungskräfte in den USA am Beitragsprimatplan 401K teilnehmen, der allen Mitarbeitern offen steht. In Grossbritannien besteht für die obersten Führungskräfte ebenfalls ein Beitragsprimatplan. Es werden keine speziellen Vorsorgepläne angeboten, die den obersten Führungskräften vorbehalten sind.

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Kompensationspläne für die obersten Führungskräfte

Senior Executive Equity Ownership Plan (SEEOP)
Im Rahmen des SEEOP erhalten die obersten Führungskräfte in der Regel mindestens 50% ihrer jährlichen leistungsabhängigen Vergütung in Form von UBS-Aktien (die Festlegung des Prozentanteils liegt im Ermessen des Compensation Committee). Sofern zulässig, erhalten die obersten Führungskräfte UBS-Aktien, die mit den gleichen Rechten wie Stammaktien ausgestattet sind. Die Aktien lauten, je nach Währung der leistungsabhängigen Vergütung, auf Schweizer Franken oder US-Dollar.

Die Aktien werden in der Regel über eine Frist von fünf Jahren gestaffelt frei. Für Bezüger mit Schweizer Domizil besteht aus steuerlichen Gründen zudem eine fünfjährige Sperrfrist, in der die Aktien nicht veräussert werden dürfen. Aktien, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht frei verfügbar sind, verfallen unter bestimmten Bedingungen, namentlich wenn die Führungskraft das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet und zu einem Konkurrenzunternehmen wechselt, im Falle einer fristlosen Kündigung oder als Folge von Aktivitäten, die den Interessen von UBS schaden.

Senior Executive Stock Option Plan (SESOP)
Die Zuteilung von Aktienoptionen stellt einen langfristigen Anreiz dar, mit dem die individuellen Beiträge zum Ergebnis des Konzerns und der Unternehmensgruppen, aussergewöhnliche Beiträge zur bereichsübergreifenden Zusammenarbeit und Integration, überdurchschnittliche Ergebnisse, persönliche Leistung oder Verbundenheit mit UBS, ausserordentliches Berufs- und Fachwissen sowie konzernweite strategische Führungsqualitäten und das Potenzial anerkannt werden.

Alle obersten Führungskräfte können in Anwendung des SESOP Aktienoptionen zugeteilt bekommen und erhalten für jede Aktie, die sie freiwillig mit einem Teil ihrer Barvergütung erwerben, zwei Aktienoptionen.

Der Ausübungspreis für Aktienoptionen der obersten Führungskräfte liegt 10% über dem Kurs der UBS-Aktie am Zuteilungsdatum. Mit diesem hohen Kursziel schafft UBS für die obersten Führungskräfte einen starken Anreiz, für die Aktionäre einen nachhaltigen Mehrwert zu erzielen. Optionen sind in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis in der Regel nach drei Jahren frei verfügbar und danach während sieben Jahren ausübbar. Gesperrte Optionen verfallen üblicherweise, wenn die Führungskraft UBS freiwillig verlässt, zu einem Konkurrenzunternehmen wechselt, im Falle einer fristlosen Kündigung oder als Folge von Aktivitäten, die den Interessen von UBS schaden.

 

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