UBS versorgt ihre Aktionäre und die Finanzgemeinde mit regelmässigen Informationen.
Erstes Quartal | Donnerstag, 4. Mai 2006 |
Zweites Quartal | Dienstag, 15. August 2006 |
Drittes Quartal | Dienstag, 31. Oktober 2006 |
Viertes Quartal | Dienstag, 13. Februar 2007 |
Die Generalversammlung findet an den
UBS trifft sich im Laufe des Jahres regelmässig mit institutionellen Anlegern, präsentiert ihre Ergebnisse, führt Roadshows durch und veranstaltet Seminare für Anlagespezialisten. Sie hält ausserdem weltweit Meetings mit einzelnen und auch Gruppen von institutionellen Investoren ab. Bei diesen Treffen sind neben dem Investor-Relations-Team von UBS wenn möglich auch Vertreter der UBS-Unternehmensführung zugegen. Um den Kreis unserer Informationsempfänger zu erweitern und den Kontakt mit unseren Aktionären auf der ganzen Welt zu festigen, nutzen wir auch verschiedenste Technologien wie Webcasting, Audio-Links und standortübergreifende Videokonferenzen. Auf unserer Website (www.ubs.com/investors) sind umfassende Informationen über UBS zu finden, wie die Publikationen zum Geschäftsergebnis, auf Wunsch abspielbare Aufzeichnungen der jüngsten Webcast-Präsentationen sowie Präsentationen des Managements anlässlich branchenspezifischer Konferenzen. Die eingetragenen Aktionäre erhalten (sofern sie nicht darauf verzichten) einen Jahresbericht, der einen Überblick über die Bank und ihre Aktivitäten während des Jahres sowie die wichtigsten Finanzinformationen enthält. Alle drei Monate werden sie über laufende Initiativen der Bank und die Finanzperformance im jeweiligen Quartal informiert. Zudem sind ausführliche Finanzberichte erhältlich, die auf Quartalsbasis und per Ende des Jahres erstellt werden und kostenlos bestellt werden können. Sämtliche UBS-Publikationen sind für alle Aktionäre gleichzeitig verfügbar, um einen fairen Zugang zu unseren Informationen sicherzustellen.
Eine Liste sämtlicher Informationsquellen über UBS sowie der Kontaktstellen für Aktionäre und interessierte Dritte ist auf den Seiten 4 bis 6 dieses Handbuchs zu finden.
Aus Gesprächen mit Analysten und Anlegern ziehen wir den Schluss, dass der Markt jene Unternehmen belohnt, die eine klare, konsistente und informative Offenlegungspolitik verfolgen. Wir möchten deshalb unsere Strategie und unsere Geschäftsergebnisse auf eine Art kommunizieren, die Aktionären und Anlegern ein umfassendes und genaues Bild der Funktionsweise und der Wachstumsaussichten von UBS vermittelt. Wir wollen auch über die Risiken informieren, die dieses Wachstum beeinträchtigen könnten.
Zur Erreichung dieser Ziele setzen wir bei unserer Finanzberichterstattung und Offenlegung auf die folgenden Grundsätze:
– Transparenz: Die Offenlegung bezweckt eine bessere Verständlichkeit der wirtschaftlichen Wachstumsfaktoren und der detaillierten Geschäftsergebnisse. Dadurch wird Vertrauen und Glaubwürdigkeit geschaffen.
– Konsistenz: Die Offenlegung soll innerhalb jeder Berichtsperiode und zwischen den einzelnen Berichtsperioden konsistent und vergleichbar sein.
– Klarheit: Die Informationen sollen so klar wie möglich dargelegt werden, damit sich der Leser ein Bild über den Geschäftsgang machen kann.
– Relevanz: Um eine Informationsflut zu vermeiden, werden Informationen nur dann offen gelegt, wenn sie für die Anspruchsgruppen von UBS von Belang oder aus aufsichtsrechtlichen oder statutarischen Gründen erforderlich sind.
– Best practice: UBS strebt eine Offenlegung an, die den Branchennormen entspricht, und übernimmt, falls möglich, eine Vorreiterrolle bei der Verbesserung der Offenlegungsstandards.
UBS veröffentlicht ihre Geschäftsergebnisse am Ende jedes Quartals, einschliesslich der nach Unternehmensgruppen und Geschäftseinheiten aufgeschlüsselten Resultate sowie einer umfassenden Offenlegung der Kredit- und Marktrisiken.
Wir erstellen unsere Jahresrechnung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und veröffentlichen zusätzliche Informationen in unserem Finanzbericht, um unsere Rechnungslegung mit den amerikanischen Standards (US GAAP) in Einklang zu bringen. Eine ausführliche Erklärung zur Grundlage der Rechnungslegung von UBS findet sich in Anmerkung 1 im Anhang zur Konzernrechnung des Finanzberichts 2005. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze, die bei der Erstellung der Jahresrechnung angewandt werden, sind in einem separaten Kapitel des Finanzberichts 2005 erläutert.
Wir legen grossen Wert darauf, die Transparenz unserer veröffentlichten Ergebnisse aufrechtzuerhalten sowie Analysten und Investoren aussagekräftige Vergleiche mit früheren Berichtsperioden zu ermöglichen. Bei jeder grösseren Umstrukturierung unserer Geschäftseinheiten oder bei Änderungen der Rechnungslegungsnormen, die sich wesentlich auf die Konzernergebnisse auswirken, passen wir die Ergebnisse der früheren Berichtsperioden rückwirkend an die neue Grundlage an. Zudem werden alle Veränderungen eingehend erläutert.
Aufsichtsrechtliche Offenlegungsbestimmungen in den USA
Als Schweizer Unternehmen, das an der New York Stock Exchange (NYSE) kotiert ist, erfüllt UBS die Offenlegungsanforderungen der Securities and Exchange Commission sowie der NYSE für private ausländische Emittenten. Darunter fällt beispielsweise die Pflicht, gewisse Registrierungen bei der Securities and Exchange Commission vorzunehmen. Für UBS als private ausländische Emittentin sind einige der Bestimmungen und Anforderungen der Securities and Exchange Commission für inländische Emittenten nicht anwendbar. UBS reicht ihre Quartalsberichte bei der Securities and Exchange Commission mit dem Formular 6-K und den Jahresbericht mit dem Formular 20-F ein. Für das Halbjahr werden mit dem Formular 6-K jeweils zusätzliche Informationen offen gelegt, um spezifische Anforderungen der Securities and Exchange Commission zu erfüllen. Diese Berichte sowie Unterlagen, die in Verbindung mit ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlungen an die Aktionäre gesandt werden, sind auf unserer Website www.ubs.com/investors verfügbar. Per 31. Dezember 2005 wurde unter der Aufsicht unseres Managements, einschliesslich des Group CEO und des Group CFO, die Effektivität unserer Offenlegungskontrollen und -prozesse (gemäss Rule 13a–15e) des US-amerikanischen Securities Exchange Act von 1934 evaluiert. Auf der Grundlage dieser Evaluation kamen der Group CEO und der Group CFO zum Schluss, dass die Effektivität der Offenlegungskontrollen und -prozesse am Ende der Berichtsperiode gegeben war. Die internen Kontrollen oder andere Bereiche, die bedeutende Auswirkungen auf diese Kontrollen haben könnten, wurden nach der Evaluation nicht mehr wesentlich verändert.
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