Revision

Externe, unabhängige Revision

Ernst & Young AG, Basel, übt das globale Revisionsmandat des UBS-Konzerns aus. Sie nimmt alle Revisionsfunktionen gemäss Gesetz, den regulatorischen Bestimmungen und den UBS-Statuten wahr (siehe auch der Abschnitt über die Verantwortlichkeiten der Revisoren im Teil «Gesetzgebung und Aufsichtsbehörden» auf den Seiten 161–163). Das Audit Committee des Verwaltungsrates beurteilt jedes Jahr die Unabhängigkeit von Ernst & Young und stellt fest, dass alle Unabhängigkeitsanforderungen der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission erfüllt sind. Das Audit Committee muss sämtliche Mandate für zusätzliche Revisionsarbeiten sowie für revisionsbezogene und übrige Dienstleistungen vorgängig genehmigen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Unabhängigkeit der Revisionsgesellschaft durch die Übernahme zusätzlicher Mandate und daraus möglicherweise entstehende Interessenkonflikte nicht beeinträchtigt wird. Ernst & Young AG informiert das Audit Committee jährlich über die getroffenen Massnahmen, die ihre und die Unabhängigkeit ihrer Mitarbeiter gegenüber UBS sicherstellen. Das Audit Committee prüft diese Informationen im Auftrag des Verwaltungsrates und informiert ihn entsprechend.

Die ausserordentliche Generalversammlung vom 7. September 2000 ernannte Deloitte & Touche AG, Basel, zur Spezialrevisionsstelle. Als ein vom Konzernprüfer unabhängiges Organ ist sie für Revisionsberichte im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen zuständig. Deloitte & Touche AG wurde an der Generalversammlung 2003 für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren wiedergewählt. An der Generalversammlung 2006 wird BDO Visura, Zürich, für eine Amtsdauer von 3 Jahren zur Wahl vorgeschlagen.

Dauer des Mandats und Amtsdauer der leitenden Revisoren

Nach der Fusion zwischen der Schweizerischen Bankgesellschaft und dem Schweizerischen Bankverein wurde Ernst & Young AG, Basel, erstmals für die Revision der Jahresrechnung 1998 zum Hauptrevisor von UBS bestimmt. Im Anschluss an ein umfassendes Auswahlverfahren im Verlauf des Jahres 1999 wurde Ernst & Young AG anlässlich der Generalversammlung 2000 zur Wiederwahl vorgeschlagen. Sie wurde an den Generalversammlungen bis 2006 regelmässig in ihrem Amt bestätigt und wird auch an der Generalversammlung 2007 zur Wiederwahl empfohlen.

Gemäss den Anforderungen der Schweizer Treuhand-Kammer, welche die Banken gemäss Erlass der Eidgenössischen Bankenkommission zwingend zu erfüllen haben, müssen die leitenden Revisoren alle sieben Jahre wechseln. Die bisherigen für die Revision von UBS zuständigen leitenden Revisoren, Roger K. Perkin und Peter Heckendorn, mussten deshalb ersetzt werden. Andreas Blumer übernahm im Laufe des Jahres 2004 die Nachfolge von Peter Heckendorn. Roger K. Perkin wurde – nach Abschluss der Revision für das Geschäftsjahr 2004 – Anfang 2005 von Andrew McIntyre abgelöst.

Revisionshonorare für den externen Revisor

UBS bezahlte die in der Tabelle auf der vorhergehenden Seite aufgeführten Honorare (inkl. Spesen) an den Konzernrevisor Ernst & Young AG.

Zur generellen Revisionstätigkeit gehören alle Dienstleistungen, die zur Durchführung der Revision im Einklang mit den geltenden, allgemein anerkannten Revisionsgrundsätzen erforderlich sind, sowie andere Prüfungsleistungen, die in der Regel ausschliesslich vom Hauptrevisor erbracht werden können, wie Patronatserklärungen, statutarische und regulatorische Revisionen, zusätzliche Bestätigungen, Zustimmungen sowie Überprüfungen von Dokumenten, die gemäss den anwendbaren Gesetzesbestimmungen bei den Aufsichtsbehörden einzureichen sind.

Revisionsbezogene Dienstleistungen umfassen vorwiegend zusätzliche Bestätigungen (z. B. Revisionen von Vorsorge- und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, vertraglich begründete Verfahrensberichte oder vom Management in Auftrag gegebene Prüfungen). Auch Sorgfaltsprüfungen (Due Diligence) bei Akquisitionen und Vorbereitungsarbeiten für die Bestätigung, dass UBS die Bestimmungen von Section 404 des Sarbanes-Oxley Act von 2002 einhält, gehören dazu.

Steuerdienstleistungen sind nicht revisionsbezogene Dienstleistungen, die von Steuerspezialisten von Ernst & Young erbracht werden. Sie beinhalten Compliance-, Beratungs- und Planungsdienste im Steuerbereich im Zusammenhang mit UBS-internen Steuerfragen. Ernst & Young darf keine Steuerberatungen für Mitglieder des UBS-Managements erbringen, die im Rahmen der Finanzberichterstattung eine Überwachungsfunktion bekleiden.

Mandate für «andere» Dienstleistungen werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. 2005 und 2006 umfassten sie hauptsächlich Ad-hoc-Beratungen (on-call advisory) sowie ausgewählte transaktionsbezogene Überprüfungen.

Zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten Honoraren erhielt Ernst & Young 22 080 000 Franken (2005: 20 575 000 Franken) für Revisionsarbeiten und Steuerdienstleistungen zugunsten von UBS Investment Funds, von denen zahlreiche ihre eigenen, unabhängigen Verwaltungsräte oder Trustorgane besitzen.

Vorgängige Genehmigung der Revisionsmandate

Sämtliche von Ernst & Young erbrachten Dienstleistungen müssen vorgängig vom Audit Committee des Verwaltungsrates genehmigt werden. Eine vorgängige Genehmigung kann entweder bei einem spezifischen Mandat oder in Form einer allgemeinen vorgängigen Genehmigung für eine beschränkte und klar definierte Menge und Art von Dienstleistungen erteilt werden. Das Audit Committee hat die Kompetenz zur vorgängigen Genehmigung ihrem Präsidenten übertragen. Nach Visierung durch den Group CFO werden Anträge auf Mandatserteilung an den Company Secretary weitergeleitet, der sie dem Präsidenten des Audit Committee zur Genehmigung unterbreitet. Das Audit Committee wird an jeder Quartalssitzung über die von seinem Präsidenten erteilten Genehmigungen informiert.

Gewisse Dienstleistungen dürfen gemäss der Securities and Exchange Commission von unabhängigen Revisoren nicht erbracht werden. Ernst & Young hat während des Geschäftsjahres keine solchen Mandate übernommen.

Besonderer Inhalt

UBS bezahlte ihrer wichtigsten externen Revisionsstelle, Ernst & Young AG, die nachfolgenden Honorare (inkl. Spesen):

Für das Geschäftsjahr endend am

Tausend CHF

31.12.06

31.12.05

Revisionshonorare

Globales Revisionshonorar

48 925

39 802

Zusätzliche Dienstleistungen, die als Revision eingestuft werden (durch das Gesetz vorgeschriebene Dienstleistungen,

inklusive einmaliger Dienstleistungen, die durch Aufsichtsbehörden angeordnet werden)

14 766

9 984

Total Revisionshonorare

63 691

49 786

Zusätzliche Honorare

Revisionsbezogene Dienstleistungen

7 843

10 870

Steuerberatung

1 249

2 511

Andere Dienstleistungen (inklusive bewilligte Beratungen, auf Abruf)

3 043

3 076

Total zusätzliche Honorare

12 135

16 457

 

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