UBS zahlt normalerweise eine jährliche Dividende an die am Datum der Generalversammlung (Stichtag) eingetragenen Aktionäre. Die Zahlung erfolgt in der Regel drei Werktage später.
Die Dividendenhöhe entspricht den anvisierten Kapitalkennzahlen und ist von den Erträgen des Unternehmens abhängig. Unsere Dividendenpolitik berücksichtigt, dass die Aktionäre bezüglich Erhalt der Aktionärsrendite unterschiedliche Präferenzen haben. Manche bevorzugen die Auszahlung von Dividenden, andere eher Aktienrückkäufe. Indem wir beide Möglichkeiten ausschöpfen, tragen wir den unterschiedlichen Ansprüchen unserer diversi?zierten, internationalen Aktionärsbasis Rechnung.
Die Dividendenausschüttung muss von der Generalversammlung genehmigt werden.
Nach der Zustimmung der Generalversammlung am 21. April 2005 konnten wir für das Geschäftsjahr 2004 eine Dividende pro Aktie von 3.00 Franken auszahlen. Dies entsprach einer Steigerung von 15,4% gegenüber den im vorhergehenden Jahr ausgeschütteten 2.60 Franken. An die US-Aktionäre wurde eine Dividende von 1.65 US-Dollar pro Aktie ausgeschüttet. Der Betrag versteht sich nach Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35%, die von US-Anlegern teilweise zurückgefordert werden kann. Das Ex-Dividende-Datum ?el auf den 22. April 2005. Am 26. April 2005 erfolgte die Auszahlung an die Aktionäre, die am 21. April 2005 im Aktienregister eingetragen waren.
Nähere Angaben zur 2006 geplanten Ausschüttung (Dividende und Nennwertrückzahlung) für das Geschäftsjahr 2005 finden sich auf der nachfolgenden Seite.
Das Aktienregister von UBS besteht aus zwei Teilen: einem Schweizer Register und einem US-Register. Ersteres wird von UBS, letzteres von Mellon Investor Services als US-Transferagent geführt. Jeder Aktionär hat das Recht, seine Aktien im Register seiner Wahl auf seinen Namen eintragen oder, nach ordnungsgemässer Mitteilung an die Transferagenten, Aktien von einem Register auf das andere übertragen zu lassen.
Nähere Angaben zu den Mitwirkungsrechten der Aktionäre sind auf Seite 132 dieses Handbuchs zu finden.
In den USA werden die Dividenden üblicherweise mindestens zehn Tage vor dem Stichtag festgesetzt, und der Handel ex Dividende beginnt zwei Tage vor dem Stichtag. Um sicherzustellen, dass die Schweizer und US-Aktionäre hinsichtlich Dividendenzahlungen gleich behandelt werden, und um Ungleichheiten zwischen den beiden Märkten zu vermeiden, erfolgt der Handel an der New Yorker Börse an den letzten beiden Werktagen vor dem Dividendenstichtag mit Anrechten.
UBS zahlt die Dividende in Schweizer Franken aus. Die Dividenden der Aktien, welche die Depository Trust Company für Kunden hält, werden in US-Dollar konvertiert. Bei der Depository Trust Company handelt es sich um eine bei der Securities and Exchange Commission als Clearing-Organisation eingetragene Trustgesellschaft mit beschränkter Zweckbestimmung, die dem Bankengesetz des Staates New York untersteht und dem US Federal Reserve System angehört. UBS-Aktionäre, die im US-Register eingetragen sind, erhalten die Dividenden in US-Dollar, es sei denn, sie hätten bei Mellon Investor Services, dem Transferagenten von UBS in den USA, eine Auszahlung in Schweizer Franken beantragt.
UBS legt den Betrag der US-Dollar-Dividende und die Nennwertzahlung anhand des CHF/USD-Briefkurses fest, der von der DJ Interbank am 20. April und am 10. Juli 2006 festgesetzt wird.
Auf Dividenden, die an UBS-Aktionäre ausgeschüttet werden, wird die schweizerische Verrechnungssteuer von 35% erhoben. Aktionäre, die in den USA steuerpflichtig sind, können diese jedoch in der Regel teilweise zurückfordern und damit auf 15% reduzieren. Die Nennwertrückzahlung unterliegt nicht wie die Dividende der schweizerischen Verrechnungssteuer und wird vollumfänglich ausgeschüttet. Weitere Informationen über die Besteuerung von UBS-Aktionären, die in den USA steuerpflichtig sind, enthält das Formular 20-F, Abschnitt E unter Punkt 10.
Anlässlich der Generalversammlung vom 19. April 2006 in Basel wird der Verwaltungsrat verschiedene Anträge unterbreiten, die sich auf die Kapitalbewirtschaftung von UBS auswirken.
Für das Geschäftsjahr 2005 wird der Verwaltungsrat der Generalversammlung eine Auszahlung von insgesamt 3.80 Franken pro Aktie vorschlagen. Der Betrag setzt sich aus einer regulären Dividende von 3.20 Franken (+7% gegenüber dem Vorjahr), die im April ausgeschüttet werden soll (Ex-Dividende-Datum 20. April 2006, Auszahlung am 24. April 2006 an die am 19. April 2006 eingetragenen Aktionäre), und einer einmaligen Nennwertrückzahlung von 0.60 Franken pro Aktie zusammen. Durch die Rückzahlung kommen die UBS-Aktionäre in den Genuss des Gewinns aus dem Verkauf von Private Banks & GAM. Die Nennwertrückzahlung unterliegt nicht der schweizerischen Verrechnungssteuer und erfolgt zwei Monate nach der Dividendenausschüttung (Ex-Datum 10. Juli 2006, Auszahlung am 12. Juli 2006 an die am 7. Juli 2006 eingetragenen Aktionäre).
Ferner wird der Verwaltungsrat einen Aktiensplit im Verhältnis 2:1 vorschlagen. Stimmen die Aktionäre zu, wird dieser am 10. Juli 2006 erfolgen. Zusammen mit der Nennwertrückzahlung wird dadurch der Nennwert pro Aktie auf 0.10 Franken reduziert. Nach Ansicht von UBS wird dies zu einer leichteren Handelbarkeit und höheren Liquidität ihrer Aktien führen und das Kursniveau der UBS-Aktie an jenes anderer grosser Unternehmen angleichen, deren Aktien an den internationalen Finanzmärkten gehandelt werden.
Der Generalversammlung wird die Schaffung von bedingtem Kapital in Höhe von maximal 75 Millionen Aktien (150 Millionen nach dem Split) vorgeschlagen. UBS will damit Aktienoptionen für ihre Mitarbeiter decken. Zurzeit werden zur Bedienung dieser Optionen eigene Aktien aus den Treasury-Beständen verwendet. Vorbehältlich der Zustimmung durch die Aktionäre könnte UBS es in Zukunft vermeiden, grössere derartige Bestände über einen längeren Zeitraum halten zu müssen, und gleichzeitig die Transparenz ihres Kapitalmanagements erhöhen. Am Einsatz von Optionen im Rahmen der gesamten Vergütungsstrategie sowie am Ansatz der disziplinierten Kapitalbewirtschaftung würde sich dadurch nichts ändern.
Angesichts der anhaltend soliden Ertragsströme wird der Verwaltungsrat zwecks Kapitalreduktion ein neues Aktienrückkaufsprogramm vorschlagen. Dabei wird es sich um das achte Rückkaufsprogramm über die zweite Handelslinie in Folge handeln. Es startete am 8. März 2006 und läuft bis zum 7. März 2007. Damit können Aktien im Wert von maximal 5 Milliarden Franken zurückgekauft werden.
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